Falls ich eine Haftstrafe bekomme muss ich diese gleich nach der Verhandlung antreten?

9 Antworten

Wenn innehalb einer laufenden Bewährung eine Straftat begangen wird, kommt eine Geldstrafe in aller Regel nicht mehr in Betracht. Du wirst mit einer Freiheitsstrafe rechnen müssen, die aber durchaus noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.

Wenns keine Bewährung gibt, dann bekommst Du nach 1-4 Monaten eine Ladung zum Strafantritt. Direkt in Haft genommen wird man nur dann, wenn ein Grund für U-Haft vorliegt, also Fluchtgefahr, Wiederholungsgefahr oder die Schwere der Tat. Das wird bei einem eBay-Betrug aber wohl kaum der Fall sein.

Im Übrigen hast Du auch noch die Möglichkeit, gegen ein Urteil des Amtsgerichts Berufung einzulegen und dann - mit Hilfe eines Anwalts - zu versuchen, beim Landgericht wenigstens noch eine Bewährung rauszuschlagen. Mit der Verhandlung beim AG ist also sowieso noch nichts verloren.

Dummheit siegt - oder wie war das? Du hast Deine Chance nicht genutzt. Jetzt kann (und wird vermutlich) die Bewährung widerrufen werden, und Du musst die Haftstrafe absitzen (zuzüglich der neuen Strafe, die noch aussteht). Ob Du gleich anschließend nach der Verhandlung in den Bau gehst, entscheiden Staatsanwalt und Richter. Rechnen musst Du jedenfalls damit.

Also an Deiner Schilderung kann etwas nicht stimmen. Du wurdest zu 5 Jahren auf Bewährung verurteilt??? Haftstrafen über zwei Jahre können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Oder wurdest Du zu 2 Jahren verurteilt und es sind 5 Jahre Bewährungszeit?

Wie dem auch sei, die Ebaygeschichte ist ein Fall von Betrug. Du hast eine einschlägige Vorstrafe. Mit einem guten Anwalt könnte es zu einer erneuten Bewährungsstrafe kommen. Bei der Vorbelastung ist ein Haftstrafe wahrscheinlicher.

War der Ebayvorfall in der Bewährungszeit der alten Strafe, kann die Bewährung für die alte Strafe widerrufen werden. Das bedeutet, dass die alte Strafe verbüßt werden muss.

Je nach Höhe der verhängten Strafe kann mit dem Urteil auch Haftbefehl ergehen. Bei geringeren Strafen sieht man davon ab. Du erhältst dann später per Post eine Aufforderung zum Haftantritt. Kommt darauf an, ob eine Fluchtgefahr gesehen wird und ob man annimmt, Du könntest Dich der Haftstrafe entziehen wollen.

Ich rate dringend, einen Anwalt zu konsultieren und diesem genau und ungeschminkt alles zu sagen. Taktisches Ziel des Anwalts sollte eine Geldstrafe sein.

nein du musst dann denk ich schon ins gefängnis! 5jahre bewährung halt, denke mal bei 3-4 jahren bsit du dabei, aber wenn du schon glück hattest und nur damals bewährung bekommen hast, warum machst du sowas wieder! Such dir einen guten anwalt der kann dir helfen, aber ich sehe da keine guten chancen für dich job hin oder her! Bei solchen sachen spielen die richter nicht!Ich denke dass du nicht sofort ins gefängins musst sondern dann einen haftantrittstermin zugeschickt bekommst

vorher hast du nicht die wahrheit gesagt,jetzt auch nicht,weil du hier die zahlen (absichtich) verdreht hast,richtig währe 2 jahre knast, auf 5 jahre bewährung,die hiermit wiederrufen wird,du bist nicht zu bedauern,denn dummheit schutzt vor strafe nicht,also bist du für längere zeit weg vom normalen fenster,viel spass bei "sitzen"

den haftstrafantritt wird dir nach dem urteil dann zugeschickt (wenn platz ist)