Fallrohr kaputt

5 Antworten

Nein, weil nachgewiesen werden kann, dass der Schaden über einen längeren Zeitraum entstand.

Das mit der Wohngebäudeversicherung im ersten Fall ist abzuklären mit der Versicherung. Ein Anruf. Im Fall des Nachbarkellers kannste die Haftpflicht nehmen, sofern diese Wasserschäden berücksichtigt.

Wenn durch einen Mangel an eurem Haus das Nachbarhaus nass wird, zahlt eure Haftpflicht. Euren Schaden müßt ihr selbst tragen.

kommt ganz auf die versicherung an, im normalfall ja

  1. nur wenn Du eine Leitungswasserversicherung hast

  2. das sollte ein Haftpflichtfall sein