Fallen kosten bei der Identitätsfeststellung an?

3 Antworten

Hallo Mogile,

wenn Du vom Zugbegleiter (Schaffner) ohne gültigen Fahrschein angetroffen wirst und Dich zusätzlich nicht ausweisen kannst, wird der Zugbegleiter in der Regel die Bundespolizei zwecks Identitätsfestellung rufen.

Wenn die Bundespolizei oder auch die Landespolizei kommt um Deine Personalien festzustellen, kommen keine Kosten auf Dich zu.

Allerdings können die eingesetzten Beamten ohne das Du einen Ausweis / Führerschein oder ähnliches vorlegen kannst, vor Ort ja genauso wenig wie der Zugbegleiter Deine Personalien überprüfen.

Das bedeutet, dass die Beamten berechtigt sind, Dich mit zur Dienststelle zu nehmen und dort weitere Maßnahmen zu treffen um Deine Personalien festzustellen und vor allem zu überprüfen.

Hinzu kommt, dass weder der Zugbegleiter noch die Polizisten feststellen können, ob Du wirklich im Besitz der von Dir angegeben Monatsfahrkarte (die Muss übrigens Personalisiert, sprich auf Deinen Namen ausgestellt sein) bist.

Es ist also nicht ganz unüblich, dass die Polizei Dich auffordert, die Monatsfahrkarte innerhalb einer gewissen Frist nachzureichen. Hast Du keine oder keine die auf Deinen Namen ausgestellt ist, wird die Polizei ein Strafverfahren gegen Dich nach folgender Rechtsgrundlage einleiten:


§ 265a StGB - Erschleichen von Leistungen

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.


Aber wie gesagt, so ein Strafverfahren wird nur eingeleitet, wenn Du keine personalisierte Fahrkarte nachweisen oder nachreichen kannst.

Aber auch ein Strafverfahren eingeleitet wird, so kommen erst dann Kosten für das Strafverfahren auf Dich zu, wenn Du von einem Gericht rechtskräftig verurteilt wirst. In allen anderen Fällen, kostet Dich der Polizeieinsatz außer einer Menge Zeit und Nerven kein Geld.

Schönen Gruß
TheGrow

Endlich mal eine vernünftige Antwort. Vielen Dank :)

Warum löst du nicht einfach ein Ticket für die eine Fahrt., Dann brauchst du auch keine Angst vor Kontrolleuren haben.

Weil ich 1. einen gültigen Fahrausweis habe, nur zuhause.

  1. kein Geld dabei habe
@Mogile

zu 1. Das habe ich verstanden

zu 2. Dann leih dir die paar Euro eben.

Sonst wirst du nämlich wieder wegen Schwarzfahrens bestraft.

An Deiner Stelle solltest Du gleich zu Beginn der Fahrt den Schaffner, Zugbegleiter oder Zugführer (je nachdem um welchen Zug es sich handelt) kontaktieren und ihm erklären, dass Du die Monatskarte vergessen hast. Ansonsten riskierst Du ein Bußgeld...

Danke für den Tipp, allerdings war meine Frage nicht, was ich jetzt machen soll, sondern ob mich das was kostet, wenn die Polizei eine Identitätsfeststellung macht

@Mogile

Nein, das kostet dich nichts. Und die Bahn hat keine Beförderungspflicht, auch wenn man vorher sagt, das man eine Monatskarte daheim hat. kann ja jeder kommen.

es sei denn es ist ein Kind

An Deiner Stelle solltest Du gleich zu Beginn der Fahrt den Schaffner, Zugbegleiter oder Zugführer (je nachdem um welchen Zug es sich handelt) kontaktieren und ihm erklären, dass Du die Monatskarte vergessen hast.>

Das ist ein sehr guter und vor allem richtiger Tipp.

Ansonsten riskierst Du ein Bußgeld...>

Ich denke zwar Du meinst das Richtige, aber ein Bußgeld ist hier nicht möglich.

Die Bahn kann zivilrechtlich ein erhöhtes Beförderungsentgelt nehmen, ich denke dass meinst Du aber auch.

Kann der Fragesteller aber keine personalisierte Fahrkarte nachweisen / nachreichen droht hier kein Bußgeld, sondern ein Strafverfahren gem. §265a StGB und diese Straftat kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden.