Fallen für Einbrecher erlaubt?

6 Antworten

Natürlich muss das Recht nicht vor dem Unrecht weichen!

Aber die Verteidigungsmittel müssen der Bedrohung symmetrisch sein. Du kannst Dinge anbringen, welche das Eindringen in dein Heim verhindern. Wenn jemand dabei körperlich zuschaden kommt, ist der Schutz nicht ganz symmetrisch. Der wäre symmetrisch zu deinen Mitteln, wenn jemand körperlich bedroht wird. Die Bedrohung oder sogar die glaubhafte Darlegung, dass man sich körperlich bedroht fühlte, reicht dazu bereits aus. Also eine Oma oder jemand mit körperlicher Beeinträchtigung würde die Bedrohung gewiss eher zugebilligt kriegen, als Du - es kommt also auch auf die Umstände und die bedrohte Person an.

nachher gibts ne anzeige wegen verstoß gegen das betäubingsmittelgesetz oder ne anzeige von den einbrechern wegen körperverletzung

Das wäre vermutlich nicht angemessen - du riskierst eine Anzeige wegen Körperverletzung.

Davon abgesehen, dass das Risiko zu groß ist, die Falschen zu treffen:

  • Die Oma, die Blumen gießen will und die Alarmanlage vergisst.
  • Ein Kleinkind, das irgendwo Falsches hingreift.
  • Ein Kind/Jugendlicher, der seinen Ball auf euer Grundstück schießt und zurückholen will.

Also betäubungsgas und "elektrische zimmer" sind definitiv nicht legal XD.

Am besten mal mit einer professionellen firma für sicherheitstechnik reden. Die können dir genau sagen was geht und was nicht. :-)

Denke mal, es kommt auf die Angemessenheit an.

Ansonsten bist du wegen Körperverletzung dran