Fallen Bilder oder Videos von Autos unter die DSGVO?

1 Antwort

Der Zugang zu Halterdaten hat sich doch durch die neue Gesetzgebung nicht grundlegend geändert, oder?

Grundsätzlich haben Gerichte festgestellt, dass das Veröffentlichen von Kennzeichen nicht die Persönlichkeitsrechte der Halter einschränkt, da diese für einen Normalbürger nicht, oder nur unter besonderen Bedingungen zugänglich sind.

Auch hier gibt es Ausnahmen, aber wenn es einfach nur darum geht, ein Auto zu zeigen, sollte das unproblematisch sein.

Beachte hier jedoch: es gibt zu solchen Fragen nicht immer Gesetze, die solche Fragen eindeutig beantworten. Oft setzen sich Gerichte mit solchen Fragen auseinander und bewerten solche Fragestellungen. Dabei kann es - je nach Fall und Richter - zu unterschiedlichen Bewertungen kommen.

Nach meiner Einschätzung, die natürlich auch falsch sein kann, sollte die DSGVO darauf keinen Einfluss haben.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Ich hatte nur bedenken da in der DSGVO Kennzeichen Explizit genannt werden. Aber ich habe ja keinerlei Zuordnung zum Halter etc.

@DJ1988

Du kannst mir ja mal den Paragrafen nennen. würde mich interessieren.