Falle Versicherungswechsel mit Saisonkennzeichen?
Bisher hatte ich ein Saisonkennzeichen 03 bis11.
Fristgemäß kündigte ich die Versicherung und beantragte bei der neuen Versicherung wieder mit unverändertem Saisonkennzeichen eine Versicherung.
Da die Haftpflichtversicherung ja im Januar und Februar ruht, das Auto stillgelegt ist, will mit Mahnbefehl die Zulassungsstelle mein stillgelegtes Auto stilllegen. Die neue Versicherung hat den neuen Versicherungsvertrag erst ab März ausgestellt und keine Meldung an die Zulassungsstelle getätigt.
Dies ist eine böse Falle. Da werde ich wohl die Strafe zahlen müssen.
Warnung an alle, die einen Versicherungswechsel mit Saisonkennzeichen vorhaben. Der neue Vertrag muss sicher ab 01.01. laufen, obwohl keine Haftpflichtversicherung für die Monate 01 und 02 besteht.
Hat jemand Erfahrung?
2 Antworten
Dein Auto ist nicht stillgelegt, noch nicht. Es ist zugelassen mit Saisonkennzeichen und befindet sich außerhalb des Saisonzeitraums.
Ich dachte immer , ICH muß eine "Nummer" von der neuen Versicherung bekommen, das sie das Auto versichern. Damit gehe ich zur Zulassungsstelle und melde an - DANN erfolgt die Meldung von der Zulassungsstelle an meine Versicherung
Es handelt sich hier aber um einen Versicherungswechsel bei bestehender Zulassung.