Fallbeispiel Witwenrente zum Verstehen?

5 Antworten

Dann muss sie sich schon mal "arbeitssuchend" melden. Dann bekommt sie aufstockend AlG 2.

Um die Frage zu beantworten, müsste man zunächst wissen, ob es sich um die große Witwenrente nach altem oder nach neuem Recht handelt.

Beim alten Recht kann die große W-Rente weiterhin gewährt werden, wenn das Kind sich noch in der Ausbildung befindet und im Haushalt der Mutter wohnt (also wirtschaftlich noch nicht selbständig ist).

Beim neuem Recht fällt die große W-Rente mit der Volljährigkeit des Kindes weg und es wird die kleine W-Rente gezahlt. Bei Erreichen der Altersgrenze (die jedes Jahr angehoben wird - bis zum 47. LJ im Jahr 2029) würde die große W-Rente wieder "aufleben".

Die Halbwaisenrente für das Kind wird weiter gezahlt, solange es sich noch in Ausbildung befindet (längstens bis zum 27. LJ) - auch wenn es schon einen eigenen Haushalt führt. Dazu muss die Schul/Studium-Bescheinigung eingereicht bzw. der Ausbildungsvertrag vorgelegt werden.

Am besten einen Termin in einer Beratungsstelle machen, um die Sachlage zu klären.

Mit Folgemonat der Volljährigkeit des Sohnes wird die Witwenrente in eine kleine Witwenrente umgewandelt. Hier besteht der Anspruch aber nur 2 Jahre lang. S. §46 Abs.1 SGB VI.

Sobald die Witwe die Altersgrenze erreicht hat, kann die große Witwenrente wieder gezahlt werden.

Die große Witwenrente bekommen nur Hinterbliebene, die älter als 45 Jahre und vier Monate sind oder ein minderjähriges Kind erziehen.

https://www.finanztip.de/witwenrente/

Die Altersgrenze wird jährlich angehoben, 2018 muss man 45 Jahre und 7 Monate alt sein, 2029 bekommt man sie erst mit 47 Jahren. Im vorliegenden Fall könnte sie mit 46 Jahren wieder Anspruch auf die große Witwenrente haben.

@okieh56

Das was ich gepostet habe ist Stand 3/2018.

@maja0403

Dann hat sich dort ein Fehler eingeschlichen, denn die aktuelle Grenze 2018 ist bei 45 und 7 Monaten - spielt allerdings im Zusammenhang mit der Frage keine Rolle :)