Fahrzeugschein Verlust nach Fahrzeugverkauf?

5 Antworten

Du meinst den Fz Brief, oder?

Der muss aufgeboten werden, wie du schon gesagt hast. Ich denke, du wirst nicht darum herum kommen.

Das Fahrzeug zum Ausschlachten zu verkaufen, wenn der Brief fehlt, klingt zwar sinnvoll, aber er dürfte dennoch unentbehrlich sein. Er kann den Wagen wahrscheinlich ohne den Brief nicht mal verschrotten lassen.

Aber das ist alles egal. Die Vereinbarungen des Vertrages werden sich nicht beweisen lassen. Somit ist die Bastelsache schon mal raus. Selbst falls eine Gewährleistung dann wirksam ausgeschlossen wäre, kann man als Mindestvoraussetzung davon ausgehen, dass der Wagen zumindest zulassungsfähig ist. Ohne Fahrzeugbrief aber keine Zulassung.

Darüber hinaus gilt der Brief auch als Eigentumsnachweis. Ohne kannst du nicht mal beweisen, dass du als Berechtigter, also als Eigentümer, über den Wagen verfügt hast.

Ich denke, er sprach deutlich vom FahrzeugSCHEIN...

Der Brief muss da sein, richtig, aber den hat der Käufer ja.

Der Brief ist im übrigen kein Eigentumsnachweis, das steht sogar auf dem Dokument drauf. Wäre auch sinnfrei, dann müsste ja bereits beim Kauf der Käufer im Fahrzeugbrief eingetragen werden. Eintragungen macht aber erst die Zulassungsstelle. Als Eigentumsnachweis dient der Kaufvertrag - deswegen sollte man auf den ja auch nicht verzichten. 

@Maro95

Ein Kaufvertrag belegt nicht den Eigentumsübergang, nur die Verpflichtung zur Übertragung desselben.

Im Brief wird derjenige eingetragen, der über das Fz verfügen darf, das ist der Eigentümer.

Falls der Käufer den Brief hat, vermute ich, dass es auch ohne Aufbietung geht, denn wie es oben schon steht, wird der Schein sowieso eingezogen. Ich weiß es aber nicht definitiv.

@tanzegern

Im Brief wird derjenige eingetragen, der über das Fz verfügen darf, das ist der Eigentümer.

Im Brief (= Zulassungsbescheinigung Teil II) wird der Halter eingetragen und nicht der Eigentümer. 

@PatrickLassan

Wenn man ein Fahrzeug von demjenigen kauft, der im Brief steht, gilt man als gutgläubig i.S. des § 932 BGB. Man darf also darauf vertrauen, dass der Eingetragene verfügungsberechtigt ist.

@tanzegern

Also so ziemlich alle gängigen Musterverträge enthalten die Angabe, wann und wo das Fahrzeug übergeben wurde, von daher würde ich schon behaupten, dass ein solcher Vertrag einen vollständigen Eigentumsnachweis darstellt.

Sicher kann man ein Kfz vom eingetragenen Halter kaufen - gängige Praxis. Aber das ändert ja nichts daran, dass ein Halternachweis kein Eigentumsnachweis ist, oder?

@Maro95

Es ist ein Nachweis der Verfügungsberechtigung.

Wenn in so einem Vertrag etwas zur Übergabe steht, wo übergeben wurde, ist das nur eine Dokumentation des Eigentumsüberganges.

Erstmal vielen Dank für die Antworten,

ich hatte allerdings gehofft das Thema ohne große Verwirrung beantwortet zu bekommen.

Nochmal zum Verständnis: Ein Brief ist vorhanden und wurde bereits übergeben!

lediglich der alte FarhzeugSCHEIN (bereits nach Abmeldung des Fahrzeugs als ungültig erklät) ist abhanden gekommen.

Eine Neuanmeldung ohne alten Fahrzeugschein sei laut Auskunft des Straßenverkerhsamtes nicht möglich, auch wenn dieses Dokument bereits ungültig ist.

Ich bitte daher nochmal um präzisere Antworten auf meine beiden Fragestellungen, obwohl ich bereits jetzt anhand der Antworten vermute, dass ich mich um nichts mehr kümmern brauche. Jedoch möchte ich da sicher gehen...

ohne beide Scheine keine Zulassung, desweiteren werden auch die TÜV u. AU- Berichte benötigt. 

Für den Schein / Zulassungsbescheinigung I kann eine Verlusterklärung eingereicht werden. http://www.kreis-heinsberg.de/buergerservice/schlagwortindex/?ID=166

Der Käufer hat wohl nur den Brief mitbekommen? wer für die Kosten aufkommt? Mit Vertrag und Hinweise darin der Käufer. so aber hmmmmm

Vielen Dank auf jeden Fall schon mal für diese Antwort.

Kann ich ihm denn jetzt einfach so eine Verlusterklärung ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zuschicken? Sodass er dann mit dieser zum Straßenverkehrsamt als Ersatz für den alten Fahrzeugschein gehen kann? Oder muss ich das Ding vorher noch notariell beglaubigen lassen oder so?

Also ich würde mir auf jeden Fall die Mühe machen ihm da etwas aus zu füllen, aber ich habe aktuell nicht die Zeit zum Straßenverkehrsamt, Anwalt oder sonst wo zu gehen, ich hoffe das lässt sich irgendwie vermeiden?

Ansonsten steht halt immer noch die Frage offen wie es rechtlich aussieht, sprich ob ich generell dazu verpflichtet bin mich darum nachträglich zu kümmern. Das Auto war schließlich abgemeldet und hatte einen Motorschaden bei Verkauf, es war also nichtmal absehbar, dass evtl. eine erneute Anmeldung bevor stehen könnte...

Hallo

wenn er den Brief hat muss er damit nur zum Amt gehen und kann sich ohne weiteres einen Fahrzeugschein ausstellen lassen. Bei Neuanmeldung des Fahrzeugs würde ihm so oder so ein neuer Schein und Brief ausgestellt werden. 

Keine Ahnung wo das Problem liegt. 

Ohne den Fahrzeugbrief könntest du auch keinen Schein ausstellen lassen.

LG

Da man auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (der ehemalige Fahrzeugschein) keinen Halterwechsel eintragen kann, wird bei der Wiederzulassung sowieso ein neuer ausgegeben.Was die Zulassungsstellen daher mi den Teil I Scheinen wollen (außer einkassieren), ist mir schleierhaft.Aber dein Problem ist das ja nicht. A war dem Käufer das Fehlen des Scheins bekannt und B habt ihr keinen Kaufvertrag. Grundsätzlich ja dumm, aber in deinem Fall sehr praktisch...