Fahrzeughalter erhält Brief zur Ermittlung des Fahrers - ohne Ursache und Foto - legitim?

3 Antworten

Es gilt österreichisches Recht!

Es ist der Halter gesetzlich verpflichtet, auf Anfrage den Lenker bekanntzugeben.

Und diese Anfrage beinhaltet keinen Vorwurf eines Vergehens, es wird ganz einfach nach dem Fahrer gefragt, zu einem bestimmten Zeitpunkt und Ort.

Wenn dies nicht oder falsch beantwortet wird, gibt's dafür eine saftige Strafe.

In Österreich wird im allgemeinen von hinten geblitzt (nicht immer), somit gibt's auch keine Fotos vom Fahrer. Braucht man auch nicht, siehe oben.

Eine Lösung wäre, einen der möglichen Fahrer als solchen bekannt zu geben und die Strafe zu berappen. Soo hoch wird sie schon nicht sein. Flenspunkte gibt's ja nicht, ein ev. Fahrverbot hätte eh nur in Österreich Auswirkungen.

Man könnte auch bei der Behörde anrufen und fragen, um was es geht. Wenn das auf freundliche Weise gemacht wird, wird man wahrscheinlich Auskunft erhalten (ist aber kein Muss). Dann weiß man, ob's nur eine Kleinigkeit war oder doch heftiger.

Zweite Möglichkeit: nicht drauf reagieren, die für die Verweigerung der Auskunftspflicht verhängte Strafe kann auch im Amtshilfeverfahren in Deutschland nicht vollstreckt werden.

Aber dann die nächsten drei Jahre einen großen Bogen um Österreich machen...

Vielen Dank für den sehr lehrreichen Kommentar.

Ich werde mich zunächst erkundigen, ob es eine Möglichkeit gibt, die Behörde kostenlos telefonisch zu erreichen, ich denke, das wäre die einfachste Lösung.

Ansonsten würden wir der Behörde formlos antworten, dass einer von uns 3 definitiv gefahren ist, und falls es sich nur um eine Geldstrafe gehe, es für uns keine Rolle spielt, wer die Rechnung erhält.


Ist das formlose Schreiben an sich in Ordnung? Oder gibt es in Österreich ein Recht, was jemanden zwingt, exakt das zugesendete Formular zu nutzen?

@peter901

Kostenlos telefonieren wird's nicht spielen. Aber ein Telefonat innerhalb der EU kostet ja kein Vermögen, ev ist auch ein Mail möglich.

Naja. Nicht ganz. Manchmal ist das Foto so gestochen scharf, dass sonnenklar ist, dass der Halter des Fahrzeuges altersmäßig nicht der Fahrer sein kann.

Man hält dann durchaus für möglich, dass auch PZM greifen könnten, die man allzu gern umgehen würde, indem einfach der Halter als Büßer einspringt. Sie sind sich ihrer Sache bereits sehr sicher, würde ich annehmen.

Auf so dünnes Eis würde ich mich nicht begeben.

Gruß S.

Wäre Ihre Empfehlung also, dass meine Eltern und ich uns einigen, wer am wahrscheinlichsten der Fahrer gewesen ist und dann auch nur diese 1 Person angeben?

Falls dann doch die andere Person tatsächlich auf dem Bild ist, ist das weiter unproblematisch oder könnte dann gerade mein Vater wegen falscher Aussage belangt werden? (z.b. nach bestem Wissen schreibt er, dass er gefahren ist und auf dem Foto bin dann tatsächlich ich zu sehen)

@peter901

Was legitim ist oder nicht, kann man gar nicht beurteilen, solange man nicht weiß, um was es geht.

Geschwindigkeitsüberschreitungen haben in der Regel eine Verjährungsfrsit von 3 Monaten. Sind ja erst 2, also völlig ok.

Ihr solltest nach bestem Wissen und Gewissen Angaben machen. Vielleicht ist die Eindeutigkeit im Foto auch die Tatsache, dass der Halter männlich, der Fahrer aber eindeutig weiblich ist.

Wenn du tatsächlich PZM zu befürchten hast, sollte dein Vater angeben, dass evtl. seine Frau gefahren ist. Dann abwarten.

Gruß S.

@Sirius66

Achso, habe erst jetzt verstanden, was PZM ist. Ne, das ist gar kein Thema hier, keiner ist noch in der Probezeit.


Könnte denn mein Vater denen einfach schreiben, dass zu dem Zeitpunkt entweder er, seine Frau oder sein Sohn gefahren ist, da sich auch exakt nur diese 3 Personen zu dem Zeitpunkt im Fahrzeug befanden. Zusätzlich fragt er dann noch, worum es denn genau geht und falls um einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung gehe, ob man uns zur freundlichen Identifikation ein Foto zuschicken könne.


Oder meinst du, dass sie das als "ungenaue Antwort" auffassen könnten?

P.S.: Wir leben in Deutschland und waren nur auf der Durchreise durch Österreich, falls die Info wichtig sein sollte.

@peter901

Nein. So könnt ihr es machen. Das ist genau genug.

Erste Frage: Bist Du aus Österreich?

Zweite Frage: Bist Du in eine Automobil-Club.

  1. Wenn ja, dann weiß ich das leider nicht (wie das inner A gehandhabt wird). Wenn nein, dann ist die Frage so nicht zulässig, weil man sich als deutscher Autofahrer eben nicht mehr erinnern können muss. Außerdem müsste ein "Tatvorgang" vorliegen. Und die Androhung von strafrechtlichen Maßnahmen gegenüber einem Beschuldigten sind auch jenseits von deutscher Justiz.
  2. Dort nachfragen. Kostet nichts, kann aber viel wert sein.

Nein, wir sind nicht aus Österreich und leben in Deutschland. Wir waren nur auf der Durchreise durch Österreich.

Ja, sowohl ich als auch mein Vater sind ADAC-Mitglied. Wir werden dann dort wohl nachfragen.

Vielen Dank für den Beitrag.