Fahrzeugbrief umschreiben lassen, ohne das KFZ anzumelden - ist eine EVN nötig?

6 Antworten

Ein abgemeldetes Fahrzeug hat kein Kennzeichen.

Keine Ahnung ob es ohne Kennzeichen in der Tiefgarage stehen darf. Wenn ja, wo ist das Problem? Keiner wird gezwungen sein Fahrzeug anzumelden und zu versichern.

Das sind jetzt 2 Verschieden Dinge.

Es ergibt es keinen Sinn, den Brief umschreiben zu lassen, da dort der Halter eingetragen wird, der nicht zwangsläufig der Eigentümer sein muss. Dazu müsstest Du das Auto also zulassen, zwangsläufig muss es dann auch versichert sein.

Die andere Frage ist, ob in der Tiefgarage nur Fahrzeuge abgestellt werden dürfen die angemeldet sind.

Klär uns bitte auf.



Es ergibt es keinen Sinn, den Brief umschreiben zu lassen, da dort der Halter eingetragen wird






Doch, das ergibt in meinem Fall einen Sinn - deswegen frage ich ja.


@Biberjunge

Nein. Wozu willst Du im Briet stehen? Vollkommen Überflüssig. Der Brief ist eigentlich Zulassung teil 2 und keine Besitzurkunde.

Zudem darf man auf manchen Parkplätzen nicht parken, wenn das Auto nicht zugelassen ist. Das ist in Tiefgaragen häufig der Fall aus versicherungs- Gründen.

Erklär mir doch bitte, was Du von der Eintragung in Zulassung 1 hast: Danke.

...der Wagen bleibt mindestens ein dreiviertel Jahr in der Tiefgarage, ohne das er auf der Straße bewegt wird.

Hi Biberjunge,

du mußt nur das Fahrzeug abmelden und dafür sorgen, dass du eine Ruheversicherung für dieses Vierteljahr hast...

Gruß siola55

Abgemeldet ist der Wagen. Erklärst du mir den Begriff "Ruheversicherung"? Noch einmal: wenn irgendwie möglich, möchte und will ich keinen Versicherungsschutz für den Wagen. Der kostet mich nämlich nach einer Boniprüfung mindestens einen kompletten Jahresbeitrag im Voraus - und das muss ich vermeiden.

@Biberjunge

Was bitte willst du dann mit dem Wagen - evtl. eine Hühnerzucht oder ähnliches anfangen ??? Da benötigst du auch ein Grundstück zum Abstellen des Wagens...

Wieso musst du zwangsläufig den Brief umschreiben lassen ? Du hast sicher einen Kaufvertrag aus dem sich die Eigentumsverhältnisse ergeben. Im Brief steht nur der Halt und nicht der Eigentümer.

Wenn du im Brief stehen möchtest, dann musst du es auch anmelden. dazu brauchst du natürlich die EVB-Nr. von der Versicherung.

Zunächst: Du meinst die eVB-Nr.

Aber du brauchst gar nichts machen, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen werden soll. Die ZBII (Brief) gibt nur den Halter und nicht den Eigentümer an.

Du musst es vielleicht noch abmelden, sollte dir der Verkäufer ein angemeldetes Fahrzeug gegeben haben.

Wenn du es zulassen willst, ist die eVB unerlässlich.