Fahrzeug Vandalismus-Schaden?

6 Antworten

Also ein Unfallfahrzeug ist es aus meiner Sicht nicht. Und unbeschädigt ist es auch – diese Aussage bezieht sich meines Erachtens auf den aktuellen Ist-Zustand, aktuell ist es also kein Unfallfahrzeug oder so…

Naja, genauer anschauen solltest du es dir schon. Wie sind die Arbeiten durchgeführt? Sieht man Ansätze oder Farbunterschiede? Farbnebel? Glatte Oberfläche? Oder blättert womöglich gar schon irgendwo Farbe ab? Wir haben in der Familie mal einen Wagen nach einem Hagelschaden richten lassen, das würde ich in diesem Umfang nicht nochmal machen. Die nachlackierten Stellen waren von mäßiger Qualität und man hat sozusagen nur die Beschädigungen durch den Hagel gegen andere Beschädigungen durch eine mäßig ausgeführt Lackierung ausgetauscht. Kann natürlich auch besser enden, muss aber nicht… Jedenfalls lass dir die Stellen zeigen, die überarbeitet wurden.

Je nach Käufer kann es sich bei einem Weiterverkauf preislich negativ bemerkbar machen - jeder zweite Interessent wird halt auch schon wieder mutmaßen, ob es tatsächlich nur eine Delle oder ein Kratzer im Rahmen des Vandalismus war oder nicht vielleicht doch ein kleiner Unfallschaden… Von diesem Aspekt würde ich mich jetzt allerdings nicht zu sehr abhalten lassen den Wagen zu nehmen, wenn die Ausbesserungsarbeiten offenbar ordentlich durchgeführt wurden.

Ich würde einen Lackierer drüberschauen lassen wie die Qualität der instandsetzung ausgeführt ist und danach entscheiden.. ich mache von Schäden , auch recht kleinen vor der Instandsetzung immer Fotos die ich als Nachweis im Falle eines Weiterverkaufes verwende. Ein Rechnungsbeleg ist da nicht immer so aussagefähig wie der sein sollte..

Die Formulierung sollte sein Fahrzeug Unfallfrei , jedoch Vandalissmusschäden beim G 32 `Gipfel die ( ev Angabe der Werkstatt oder nachweis durch Rechnungsvorlage.) Instandesetzt wurden..

Joachim

Ein Unbeschädigtes Fahrzeug ist es ja nun nicht, da es bereits Nachlackiert wurde. Wenn das aber Sach-und Fachgerecht wieder Instandgesetzt wurde, spricht eigentlich nichts gegen einen Kauf des Fahrzeugs. Auch ein späterer Wiederverkauf ist eigentlich kein großes Problem.

Ich glaube das unbeschädigt bezieht sich nur auf den aktuellen Ist-Zustand. Aktuell liegt kein Schaden vor. Das sagt nichts über eine garantierte komplette Schadensfreiheit der Historie aus.

@T3Fahrer

Ich bin ja sonst ein kleiner Fan deiner Antworten und Kommentare weil sie oft gut und Hilfreich bzw. oft Informativ sind, aber da muss ich doch etwas energisch Widersprechen. Ich habe noch nie ein Auto gekauft wo sich das "Schadenfrei" auf den dann gegenwärtigen Zustand bezieht. Wenn ich ein Auto kaufe, dann möchte ich Wissen ob es jemals einen Schaden oder Schäden ganz gleich welcher Art hatte.

Wenn ich deinen Kommentar richtig verstehe, bitte korrigiere mich wenn ich das falsch sehe, dann könnte der Händler da ja auch ein Unfallfahrzeug mit einem ehemaligen Heckschaden als Schadenfrei bezeichnen wenn alles wieder Instandgesetzt wurde. Das wäre doch völlig Bescheuert...

@AlterHaudegen75

Die Onlineportale sortieren so m.E. zwischen Fahrzeugen, die einen noch nicht instangesetzten Schaden haben, und Fahrzeugen, die keinen solchen akuten Schaden haben. Unbeschädigt ist auf keinen Fall mit unfallfrei gleichzusetzen!

Aber für die Online-Suche kommt ja womöglich ein instangesetztes Fahrzeug in Betracht, eins mit noch vorliegendem Schaden eher nicht, die Angabe zielt also allein auf eine differenziertere Suche.

@T3Fahrer

Das Schadenfrei nicht gleich Unfallfrei bedeutet ist mir schon klar, aber ich sehe das trotzdem anders. Da es bei uns in der Firma wieder mehr als Berg auf geht, bin ich drauf und dran 3 neue Fahrzeuge (Audi A4 Avant) zu kaufen bzw. zu Leasen. Und dies zum ersten mal nicht als Neufahrzeuge, sondern als Jahreswagen weil es da ein gutes Angebot von unserem Händler gibt wo wir auch die anderen Fahrzeuge gekauft haben.

Aber ich würde die Fahrzeuge eindeutig stehen lassen, wenn unser Händler so vorgehen würde wie es der Fragesteller formuliert hat. Unfallfrei müssen die 3 Fahrzeuge sein, dass ist Vorgabe der GL, über die Schadenfreiheit kann man Diskutieren wenn sie Sach-und Fachgerecht wieder Instandgesetzt wurden. Aber dann will ich trotzdem Wissen was für Schäden es waren und auch wann sie Repariert worden sind. Zumindest so weit das Bekannt ist.

@AlterHaudegen75

Da müssen wir auch nicht drüber diskutieren, dass solche Schäden angegeben werden müssen.
Das einzige was ich meinte war, dass die im Online-Portal getätigte Aussage von wegen unbeschädigt eine andere ist, als hier interpretiert wird. Interpretiert wird, dass das Fahrzeug nie in seinem Leben irgendwann einen Schaden hatte. Die Aussage, die dadurch festgestellt werden soll, ist aber, dass aktuell kein Schaden vorliegt.

@T3Fahrer

Ich hatte auch nicht vor daraus eine Grundsatz Diskussion zu machen.

@AlterHaudegen75

Nachtrag: Da ich zur Zeit so einige Fahrzeuge bei den Händlern vergleiche, sind mir in der Tat mehrere Verkaufsanzeigen über den Weg gelaufen, wie du sie in einem Kommentar beschrieben hast. Ich finde es nicht Richtig aber es scheint wohl mittlerweile, als würde man das so machen.... Oder zumindest das die es so machen die ich gesehen habe.

Fordere einfach die Reparaturrechnung an. Diese wird Bestandteil des Kaufvertrages.