Fahrzeug abgeschleppt, aber nicht fahrbereit...und nun?
Hallo,
mein Auto wurde abgeschleppt. Ich hatte es noch vor der Tür stehen und wollte es verkaufen in nächster Zeit (hatte keine eile), aber bei uns wurde großräumig abgesperrt und ich habe vergessen das auto umzustellen, da ich ein neues Auto bereits habe. Jedoch: - Auto hat gültiges Kennzeichen mit tüv Bis Mitte nächstes jahr - Tüv ist gefälscht - das auto bekommt keinen tüv mehr - ich bin nicht als Halter/Besitzer eingetragen
Jetzt meine Frage: Da ich das Auto ohne hin nur an den Schrott für ca. 200€ hätte verkaufen können, sehe ich keinen Sinn darin es selbst beim Abschleppdienst abzuholen. Kann ich das dann auch einfach sein lassen oder wie läuft das jetzt?
5 Antworten
Mein Auto wurde abgeschleppt.
ich bin nicht als Halter/Besitzer eingetragen
wie erklärt sich dann das obige?
die Kosten obliegen dem Halter, dort gehen alle Rechnungen hin; Abschleppen - Standmiete. Du solltest umgehend dem Eigentümer bescheid geben.
Ich habe den Wagen gekauft aber konnte nicht eingetragen werden, da der tüv gefälscht war und den vorbesitzer erreiche ich nicht.
Du solltest Dich ganz schnell darum kümmern das der Wagen abgeholt wird, das wird sonst mächtig teuer.
Der Halter bekommt irgendwann eine Nachricht mit den Kosten zuzüglich Standgebühren. Dieser legt den Kaufvertrag vor und dann bist Du fällig.
Schnapp Dir den Kaufvertrag, fahr zum Abschleppunternehmen und zahle !
Das erspart Dir wenigstens ein paar Kosten.
Auf den Rest der Geschichte geh ich mal nicht ein....irgendwie unglaubwürdig
Wie aus anderen Antworten bereits dargelegt, ist der Eigentümer haftbar. Deshalb den abgeschleppten Wagen schnellstsmöglich beim Abschleppdienst nach Zahlung der angefallenen Kosten abholen. Dazu kommt, daß ggf. wg. unerlaubter "Abfallbeseitigung" sogar strafrechtliche Verfolgung droht, sollte der Abschleppdienst eine Anzeige bei der Polizei/Staatsanwaltschaft stellen. Die einzige echte Frage sollte gestellt werden, ob die in Rechnung gestellten Abschleppkosten angemessen und ortsüblich sind, ebenso die Standgeldkosten. Wenn Sie uns (ggf. Zahlung unter Vorbehalt beim Abschleppdienst) die Rechnungskopien zusenden, können wir eine kostenlose Kurz - Rechnungsprüfung vornehmen. Hierzu benötigen wir alle Angaben , sowie ihre Postadresse, da das Kurz-Gutachten nur per Post (mit Anlagen) verschickt wird - www.iga-verein.de - Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienstunternehmer e.V. - Dieter Pramschüfer
Der Fahrzeugwert ist keine "Haftungsgrenze" - sonst würde ja keiner mehr sein Auto fachgerecht entsorgen lassen, sondern ein letztes Mal schön falsch parken.
Und je länger Du Dich nicht um die Sache mit dem gefälschten TÜV kümmerst, desto mehr wird das zu Deinem eigenen Verstoß, der natürlich desto sicherer auffliegt, je länger Du ihn bei dem Schleppi herumstehen lässt.
Jeder Tag auf dem Hof des Abschleppdienst kostet Geld, also sollte der Wagen schleunig ausgelöst werden. Du kannst den Wagen auch von dort aus verkaufen, allerdings kostet jeder Tag, bis ein Käufer gefunden ist, den Halter Geld