fahrverbot vom arzt
hey leute, hatte einen autounfall infolge einer synkope (kurze bewusstlosigkeit) die im krankenhaus leider nicht geklärt werden konnte (herz in ordnung, hirn ebenfalls, minimale unregelmäßigkeiten im EEG)... die ärzte meinten nun immer wieder, dass ich damit von ihrer seite ein fahrverbot von 3/6 monaten (privat/dienstlich) hätte... meine frage: handelt es sich dabei um ein VERBOT oder eher eine EMPFEHLUNG, bloß die hädne vom steuer wegzulassen?? soweit ich weiß, können die mir ja das nicht verbieten... achtung: keine angst, ich fahr so oder so nicht, solang das net geklärt ist, warum ich kurz bewusstlos war^^
5 Antworten
Es ist eine Empfehlung, die auf jeden Fall dokumentiert ist. Fährst du trotz dieser Empfehlung vor Ablauf der genannten Frist, so könnte eine Versicherung im Fall eines Unfalls, dich voll in Regress nehmen von den strafrechtlichen Folgen einmal abgesehen.
Es ist eine Empfehlung, die auf jeden Fall dokumentiert ist.
Ja und? die Versicherung erfährt davon nichts da der Arzt Schweigepflicht hat
der Arzt darf nur eine Empfehlung aussprechen, sonst nichts.
Ich freue mich immer über ein hohes Maß an Naivität!
Ich freue mich immer über ein hohes Maß an Dummheit und Ahnungslosigkeit
Deshalb habe ich ja versucht, in meiner Eigenschaft als Mediziner, dich davon zu befreien. Es gibt aber zahlreiche Fälle, da ist sämtliche medizinische Kunst vergebens!
Die Ärzte können grundsätzlich das Fahren nicht verbieten, lediglich eine Empfehlung aussprechen. Aber : Wenn nach ihrer Ansicht bei weiterer Führung eines KFZ Gefahr für Leib und Leben für den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer besteht, müssen sie das trotz ärztlicher Schweigepflicht dem Straßenverkehrsamt melden. Von dort könnte dann nach Prüfung der Lage und evtl. weiterer Begutachtung ein Fahrverbot ausgesprochen werden.
Hallo ich weiß es liegt schon ne Weile zurück aber darf ich dich fragen was bei dir rauskam eine Freundin hat gerade das gleiche Problem auch Unfall und Fahrverbot und es wurde nix gefunden also genau wie bei deiner Frage
Wenn die Ärzte von einem Verbot sprachen, dann werden sie auch ein Verbot gemeint haben.
Stell Dir einfach nur mal folgendes vor...Du gehst dann doch über diese Anweisung hinweg, und es kommt zu einem Unfall mit Personenschäden, und bei der Abklärung kommt Deine erste Auffälligkeit auf den Tisch....spätestens jetzt sollte Dir klar sein, daß Du da besser hättest hinhören sollen - tja...also lass es bitte wirklich bevor das nicht sauber geklärt ist.
Wenn die Ärzte von einem Verbot sprachen, dann werden sie auch ein Verbot gemeint haben.
es war höchstens eine Empfehlung, mehr auch nicht
Hi maglor,ein Fahrverbot kann nur eine Behörde aussprechen eben auf Grund einer ärztlichen Begutachtung.Ein Arzt kann dem Pat.empfehln,lieber kein Auto zu benutzen.Ein Verbot das Auto zu benutzen darf er nicht aussprechen.Dazu müsste er einen förmlichen Bescheiderlassen,wofür er nicht berechtigt ist.LG StO
korrekte Antwort