Fahrtkostenzuschuss vs. Entfernungspauschale.?

7 Antworten

Das Finanzamt hat recht.

Dein AG bezahlt ja Deine Fahrkosten - und somt kannst Du sie nicht vom FA zurückfordern.

Mein Arbeitgeber zahlt auch meine Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - in Form von Gehalt. Ob nun ein abgekürzter Zahlungsweg benutzt wird und der Arbeitgeber die Kosten für ein Ticket übernimmt oder nicht spielt doch überhaupt keine Rolle. Sollte sich bei der Berechnung ergeben, dass der Zuschuss des Arbeitgebers geringer ist als die mir zustehende 0,30 EUR/km-Pauschale, so ist der übersteigende Betrag als Werbungskosten berücksichtigungsfähig. Natürlich nur insofern die gesamten Werbungskosten die 1.000,00 EUR WK-Pauschale übersteigen.

Und genau dehalb müssen die Wege Wohnung-Arbeitsstätte angegeben werden.

Schauen Sie doch einfach mal in Zeile 17 und/oder 18 einer Lohnsteuerbescheinigung. Dort sind die Arbeitgeberzuschüsse aufgelistet. Diese Information hat das Finanzamt also. Dagegen setzten Sie jetzt die Ihnen entstanden Kosten für Wege Wohnung-Arbeitsstätte - pauschal mit 0,30 EUR/km einfache Strecke. Die Differenz stellen berücksichtigungsfähige WK dar.

PS: Das Finanzamt zahlt keinem Steuerpflichtigen Fahrtkosten.

Auszug aus meinem letzten Steuerbescheid - für die, die es immer noch nicht wahrhaben wollen. Das Finanzamt rechnet erstaunlicherweise genau so, wie es im Gesetz steht.

 - (Steuererklärung, entfernungspauschale, Fahrtkostenzuschuss)

Du darfst nicht nur den Rest bzw. Unterschiedsbetrag zwischen Kartenpreis und Entfernungspauschale angeben. Du musst einfach Deine Wege
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angeben. Das Finanzamt sieht doch
auch den Dir vom Arbeitgeber erstatten Betrag für die Karte. Jetzt hat
der Finanzbeamte möglicherweise Deine Angabe so aufgefasst, als wenn der von Dir angegebene Betrag alle Fahrten abdeckt und nicht nur die
Differenz zur Karte. Wenn die Differenz zur Karte jetzt aber niedriger
war als der Kartenpreis, hat der Finanzbeamte die Werbungskosten zu
Recht nicht berücksichtigt.

Du musst Arbeitstage x Entfernung x 0,30 und die Mobicard gegenrechnen. Sollte was übrigbleiben muss es steuerlich berücksichtigt werden wenn Deine Werbungskosten den Pauschbetrag übersteigen.

Danke. So sehe ich das nämlich auch. Den Rest habe ich angegeben und der wurde vom FA nicht anerkannt. Meiner Meinung nach nicht korrekt.

@katim8

Widerspruch einlegen. FA hat eigentlich die Pflicht zur günstiger Berechnung

@katim8

Du darfst nicht nur den Rest angeben. Du musst einfach Deine Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angeben. Das Finanzamt sieht doch auch den Dir vom Arbeitgeber erstatten Betrag für die Karte. Jetzt hat der Finanzbeamte möglicherweise Deine Angabe so aufgefasst, als wenn der von Dir angegebene Betrag alle Fahrten abdeckt und nicht nur die Differenz zur Karte. Wenn die Differenz zur Karte jetzt aber niedriger war als der Kartenpreis, hat der Finanzbeamte die Werbungskosten zu Recht nicht berücksichtigt.

Nein , darf man nicht, das zählt schon unter versuchter Betrug.

Das tun zwar viele ,aber Du hast halt das Pech gehabt ,das Dein Finanzamt das auch mal nachgeprüft hat.

Also zum Nachprüfen gab es da nichts. Ich habe den Zuschuss ja in der Steuer angegeben. Aber der Zuschuss unterschreitet die Pauschale um 800€. Von daher habe ich 800€ - also die Differenz - in meiner Steuer als WK angegeben.

@katim8

Achso, Du hast den Zuschuss vom Arbeitgeber angegeben und willst die Differenz zum Höchstbetrag der max. Pauschale,auch noch haben.

Netter Versuch ,aber es gibt nur eines ,entweder oder.Da musst Dich entscheiden.

@ratatoesk

Das stimmt nicht - die Differenz ist als WK ansetzbar. Ist auch ansonsten völlig unlogisch. Stell Dir vor, der AG gibt Dir einen jährlichen Zuschuss von 5,00 EUR, mit der pauschalen 0,30 EUR/km-Berechnung kommst Du auf Fahrtkosten Wege Wohnung-Arbeitsstätte von 4.500,00 EUR. Nach Deiner Meinung dürfte also die Differenz (4.495,00 EUR) nicht angesetzt werden.

@Bakaroo1976

nicht nach meiner Meinung ,sondern laut  Gesetz ,hast Du die Wahl , Angabe von KM oder Fahrkostenerstattung durch wen auch immer.

Ich z.B bezahle meinen Leuten die Bahnkarte 50 , die können sie auch,so oft sie wollen, privat nutzen.

Dadurch entfällt die KM-Pauschale des Staates.(Auch wenn sie sie nicht privat nutzen dürften)


@ratatoesk

oh MOment du hast die Diffenrenz bei den WK = Werbekosten angegeben?

@ratatoesk

Nochmal zum besser Verstehn.-. Du bekommst eine Werbepauschale, die hat eine Höchstgrenze.

Liegt Deine Erstattung vom Arbeitgeber niedriger und Du gibts diese Erstattung an,bekommst Du nur das vom Arbeitgeber und der Rest verfällt.

Gibts Du nichts an ,bekommst Du automatisch den Höchstbetrag.

Also solltest Du deine Fahrten mit der Mobicard zusammenrechnen und dann entscheiden,womit du besser liegst.

Wobei das nicht angeben der Arbeitgebererstattung dann aber in den bereich des Betruges fällt.

@ratatoesk

@ratatoesk:

falsch ........

der Arbeitnehmer setzt die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte mit der Entfernungspauschale an. die vom Arbeitgeber bezahlten Fahrtkosten werden von der ermittelten Entfernungspauschale gekürzt ....

@ratatoesk

@ratatoesk:

wieso gibst du hier Tipps zum Ansatz der Entfernungspauschale, wenn du den Sinn nicht verstehst?

dein Tipp ist nämlich FALSCH

@ratatoesk

ratotoesk:

was ist falsch? meine Aussage?

würde mich wundern ......

da ich diese Aussage mehrmals im Jahr in Steuererklärungen ansetze und genau so, wie ich diese beantrage, auch gewährt wird .........

@wurzlsepp668

Also Du bekommst die Differenz zwischen,vom Arbeitgeber gezahlter Kilometerpauschale und der Werbekostenpauschale vom Finanzamt ausbezahlt?

@ratatoesk

Schau Dir doch mal bitte meine Antwort mit dem Auszug aus dem Steuerbescheid an (siehe oben). Komischerweise macht das Finanzamt dann ja wohl auch was falsch.

Werbungskosten, die über die Erstattung hinausgehen sind abzugsfähig. Ein Vergleich zwischen Erstattung und Pauschale wird nicht vorgenommen. Von der Pauschale wird die Erstattung abgezogen. Sollte sich ein Negativ-Betrag ergeben, bleibt es bei 0,00 EUR WK für die Wege Wohnung-Arbeitsstätte.

Die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000,00 EUR pro Person und Jahr hat damit nur insoweit was zu tun, als dass die Werbungskosten insgesamt über 1.000,00 EUR betragen müssen, um mehr als diese Pauschale als WK ansetzen zu können.

Dass Deine Arbeitnehmer die Bahncard auch privat nutzen dürfen hat mit dem Thema grundsätzlich auch nichts zu tun. Deine Arbeitnehmer können in der Steuererklärung genauso die Entfernungspauschale angeben wie jeder andere Arbeitnehmer auch.

@ratatoesk

Das Finanzamt zahlt keine Fahrtkosten. Das Finanzamt erkennt die Differenz als Werbungskosten an. Diese mindert das z.v.E. und damit die Steuerzahllast.

@ratatoesk

zu: "Wobei das nicht angeben der Arbeitgebererstattung dann aber in den bereich des Betruges fällt."

Das Finanzamt bekommt, zumindest wenn das Lohnbüro von der Erstattung weiß und diese in der Lohnberechnung richtig berücksichtigt, diese Information (Höhe der Arbeitgebererstattung) elektronisch übermittelt.

Ich weiß nicht, wie Du auf die Idee kommst, wie man hierbei seitens des Arbeitgebers betrügen könnte.

Zitat Dieter Nuhr: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ..... halten."

@Bakaroo1976

Tja, dann hast Du ein gutes Finanzamt,denn hier ist es eben so,das sie hiernach

,,Liegt Deine Erstattung vom Arbeitgeber niedriger und Du gibts diese Erstattung an,bekommst Du nur das vom Arbeitgeber und der Rest verfällt.
Gibts Du nichts an ,bekommst Du automatisch den Höchstbetrag."

Und scheinbar das Finanzamt von katim8 auch.

Mein Steuerbüro gab auch die gleiche Auskunft übrigens,auf Nachfrage seitens der Arbeitnehmer.

@ratatoesk

Von was für einem "Höchstbetrag" schreibst Du denn hier?

Vom Finanzamt bekommt man doch nix?

Im Gesetz finde ich auch nichts, hinsichtlich einer Kappung der Werbungskosten für Wege Wohnung-Arbeitsstätte. Kann ich auch nicht, weil es definitiv nicht drinsteht.

Pauschal besteuerte Fahrtkostenzuschüsse mindern den Werbungskostenabzug des Arbeitnehmers; dasselbe gilt für andere Arbeitgeberleistungen im Zusammenhang mit den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, etwa die Gewährung von Jobtickets oder eines Firmenwagens.

Gewährt der Arbeitgeber Fahrtkostenzuschüsse, die nicht pauschal besteuert werden, so ist dieser Zuschuss ganz simpler Bruttolohn. Die WK mindert diese Art Zuschuss nicht.

@ratatoesk

Aus Deinen Aussagen schließe ich, dass Du das System der Einkomensteuer nicht begriffen hast. Du schmeißt Werbungskosten mit Erstattungen und Arbeitgeberzuschüssen in einen Topf. Wenn Du das System der Einkommensteuer jedoch nicht verstanden hast, dann bezweifel ich, dass Du die Antwort Deines Steuerberaters richtig verstanden hast.

Katim8 hat vermutlich den Fehler gemacht, nur den Differenzbetrag zwischen Pauschale und Erstattung als Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzugeben. Ist ja auch erst einmal zutreffend. Nun hat das Finanzamt aber vermutlich von diesem Differenzbetrag angenommen, dass das die Pauschale für Kosten Wege Wohnung-Arbeitsstätte sei und vom Differenzbetrag die Erstattung subtrahiert. Vermutlich war der Differenzbetrag kleiner als die Erstattung. Somit hat das Finanzamt die Werbungskosten für Wege Wohnung-Arbeitsstätte auf 0,00 EUR herabgesetzt.

@Bakaroo1976

Ich meine die 1000 euro WK-Pauschale.

Und das was Du da schreibst werde ich am Montag meiner Steuertante mal um die Ohren hauen.

Wenn das stimmt ,das die pauschal besteuerten Fahrtzuschüsse,den WK nur mindern und nicht erstetzen,wäre das in der Tat ein Ding.

@ratatoesk

Über die 1.000,00 EUR musst Du mit den WK kommen, um mehr als diese Pauschale absetzen zu können. Das hat doch aber mit den WK für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte nix zu tun.

Und bevor Du Deiner "Steuertante" was um die Ohren hauen willst, versichere Dich, dass Du nicht eine Mitarbeiterin des Lohnbüros schlägst, die vielleicht Ahnung von Lohnberechnung hat aber nicht von Einkommensteuererklärungen.

@Bakaroo1976

Nein, ich schmeiße nichts zusammen.

Es geht rein um die Werbekostenpauschale,in der die Fahrkosten ja mit verankert sind.

Aber ich hab grad mal geschaut und es hat sich wohl viel geändert,bei der Fahr-bzw. Reisekostenerstattung.

Deswegen mach ich mal Schluss und danke für die Infos.

@Bakaroo1976

ups ,das hätte ich auch lesen sollen.

Tja, wenn Du das nicht weist,ich tue das regelmäßig.

Aber wie Du auf die Idee,kommst oben zu schreiben,,zumindest wenn das Lohnbüro von der Erstattung weiß" und dann unten nicht weist wie man als Arbeitgeber betrügen könnte!? ,

Aber Hauptsache erstmal beleidigen,anstatt den Kopf mal selber an die Wand zu haun.