Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber trotzdem von Steuer absetzen?
Hey Leute,
habe bisher noch keine Erfahrung mit den ganzen Steuererklärungen, Werbekosten, und Resiekosten oder wie auch immer das ganze heißt. Bin Berufseinsteiger und habe mich bisschen im Internet informiert.
Ich werde von meinem AG netto eine Pendlerauschale von 15,4 € erhalten. Dies würde jedoch meine tatsächlich anfallenden kosten nicht decken da ich eine einfache Strecke von 100 km fahren muss.
Pro Jahr würde ich bei monatlichen 20 Arbeitstagen netto 3696 € erhalten. Habe gelesen das man bei der Lohnsteuererklärung eine EINFACHE Strecke mit 0,30 € /km als Reisekosten angeben kann. Somit würde ich bei 7200 € liegen.
Aber da ich ja schon Netto 3696 € erhalten werde, ziehe ich diese Summe von den 7200 € ab. Somit liege ich bei 3504 € die mir als Kosten tatsächlich anfallen. Liege ich richtig?
Was ist denn dann nun mit den 3504 € bekomme ich die nach Lohnsteuererklärung zurück oder was passiert da? Soweit ich weiß muss ich ab 4.800 € belege abgeben für die enstandene kosten. Bei mir wäre das dann ja nicht der Fall da ich ja bei 3504 € liege ist das richtig?
Ich danke euch vielmals im voraus
Lieben Gruß
1 Antwort
Wenn du pauschal versteuerte Fahrtkostenerstattungen bekommst, kann man das (also auch das FA) deiner Lohnsteuerbescheinigung entnehmen. Die Erstattung wird deinen Werbungskosten gegengerechnet. Deine Werbungskosten mindern dein zu versteuerndes Einkommen, was zu einem geringeren Steuerbetrag führt. Die Differenz wird dir dann vom FA erstattet, also niemals deine tats. Kosten.
Meinst du jetzt die "Pendlerpauschale" oder wirklich "Reisekosten"? Das sind verschiedene Sachverhalte. Pendlerpauschale -> Fahrten Whg.-regelm. Arbeitsstätte, Reisekosten -> Dienstreisen.
Bei Nutzung eines Kfz sind die Aufwendungen für die Pendlerpauschale nicht auf 4.500 € gedeckelt.
Wie hoch sind denn die Werbekosten maximal für reisekosten?