Fahrtkosten unter 4500,- in Steuererklärung nachweisbefreit?
Hallo,
bzgl. der Angabe von Fahrtkosten habe ich mal eine Frage. Fragen zu der Absetzung bzw. Nachweis von Fahrtkosten werden ja oft kontrovers diskutiert. Die Hälfte sagt, keine Nachweise nötig, die andere Hälfte ist der Meinung, das Nachweise möglich sind.
In meinem fall geht es um Fahrkosten UNTER 4500,-.
Ich möchte gern mal drei Aussagen erwähnen bzw. auf diese eingehen:
-
Die Pendlerpauschale wird bei Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln auf maximal 4.500 Euro im Jahr begrenzt. Bei Nutzung eines eigenen PKWs oder einem überlassenen PKW können höhere Beträge berücksichtigt werden. Dafür ist allerdings die Fahrleistung nachzuweisen über Tankquittungen und/oder Werkstattrechnungen. Frage 1: Heißt das, bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln müssen keine Nachweis erbracht werden, wenn Fahrtkosten unter 4500,-? Frage2: Gilt ein Nachweis der Fahrtkosten für PKW nur, wenn der Betrag über 4500,- ist bzw. wenn höhere Beträge geltend gemacht werden? In meinem Fall brauche ich keine Nachweise, da unter 4500,-?
-
Die Entfernungspauschale gilt für jede Person und ist unabhängig vom Verkehrsmittel. Sie gilt auch für alle Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft. Frage1: Dann kann es dem FA doch quasi egal sein, ob ich Belege nachweisen kann oder? Ich habe eine Bescheinigung meines AG, das ich an 152 Tagen auf der Arbeit war. Somit ist ersichtlich, das ich dort ja irgendwie hingekommen sein muss. Mein Fahrtweg beträgt einfach 93km. Demnach könnte ich ja auch Fahrrad oder Skateboard angeben
-
Ohne Einzelnachweise erkennt das Finanzamt bei einer Fünftagewoche 220 bis 230 Arbeitstage an, bei einer Sechstagewoche 260 bis 280 Arbeitstage – abzüglich Urlaubs- und Krankheitstagen und grundsätzlich bis zu einer Grenze von 4500 Euro. Frage1: Auch diese Aussage bestätigt doch, das Nachweise nicht nötig sind, wenn ich mit meinen Fahrtkosten unter 4500,- bleibe oder?
Danke für eure Hilfe. sauerpeter
1 Antwort

Wenn du 152 Tage zur Arbeit gefahren bist, egal ob eigener Pkw, Fahrrad oder was auch immer, kommst du bei deinen 93 km auf eine Entfernungspauschale von 4.241,- EUR. Diese sind nicht nachweispflichtig, denn es ist ja eine Pauschale. Lediglich wenn du geltend machst, dass du mit eigenen Pkw gefahren bist und deine Pauschale 4.500,- EUR übersteigt, musst du Nachweise erbringen. Ansonsten wird sie auf 4.500,- EUR gekappt.
Anders ist es bei Reisekostengrundsätzen, da da nach tatsächlich entstandenem Aufwand abgerechnet wird. Pauschaliert 30 Cent pro gefahrenen Kilometer gem. Lohnsteuerrichtlinien, es sei denn, es käme zu einer unzutreffenden Besteuerung (i.d.R. bei einer Fahrleistung ab 40.000 km p.a.).

Dabei handelt es sich einfach um einen standardisierten Erläuterungstext. Wahrscheinlich ist man davon ausgegangen, dass du vielleicht im nächsten Jahr über 4.500,- EUR kommst (mehr Arbeitstage), und hat präventiv den Hinweis aufgeführt, bevor es ggf. im Einspruchsverfahren zu Schwierigkeiten kommt was den Nachweis der gefahrenen Kilometer angeht. Dann werden i.d.R. TÜV-Berichte vorzulegen sein.
Ansonsten brauchst du dir keine Sorgen machen, bis 4.500,- EUR ist es kein Problem, solange die Entfernung und die Arbeitstage stimmen.
Urteile zu dieser Thematik kenne ich gerade keine. Denn bis 4.500,- EUR gibts ja auch kein Problem ;)
Vielen Dank für deine Antwort. Ich frage mich dann, warum als Info im letzten Steuerbescheid stand, das ich zukünftig meine Fahrtkosten nachweisen muss, da ich hohe Kosten angesetzt habe. Aber auhc in der letzten Steuererklärung blieb ich unter 4500,-. War bei ca. 4300,-. Oder ist es so zu verstehen, das man die Fahrt mit dem Auto immer nachweisen muss, egal ob über 4500,- oder drunter?
Gibt es Gerichturteile die hilfreich sind? Hab schon geguckt, aber bisher nix gefunden.