Fahrtkosten und Überstunden

2 Antworten

Grundsätzlich ist es so, wie es BluePapillion in seiner Antwort schon beschrieben hat.

Ihr seid nicht verpflichtet - es sei denn, es ist arbeitsvertraglich so vereinbart -, diesem Arbeitnehmer die Fahrtkosten mit dem privaten PKW von der Betriebsstätte zur Arbeitsstelle zu erstatten, wenn er statt mit dem Firmenwagen auf eigenen Wunsch mit seinem Privatwagen fahren will.

Daneben ist die die Bezahlung der Tankfüllungen neben der Erstattung einer Kilometerpauschale ja schon nahe an einer doppelten Erstattung; und möglicherweise setzt er bei der Steuererklärung erneut eine Kilometerpauschale steuermindernd an (da wären wir dann schon beim Betrug).

Einen Anspruch auf Bezahlung von Überstunden hat er nur - wieder unter der Voraussetzung, dass Arbeitsvertraglich nichts anderes vereinbart wurde -, wenn diese Überstunden von Euch als Arbeitgeber entweder angeordnet oder ausdrücklich gebilligt wurden (dabei ist ja das Gegenteil der Fall).

Wurden die von ihm gleisteten Überstunden von Euch weder angeordnet noch ausdrücklich gebilligt, arbeitet der Arbeitnehmer "umsonst" - Ihr musst ihm diese Überstunden dann nicht bezahlen!

Übrigens ist auch das von Dir erwähnte Abrechnungsbeispiel (8 Stunden als Überstunden) zumindest ein Betrugsversuch - und insgesamt erscheint mir in diesem Fall eine Kündigung dieses Arbeitnehmers durchaus überlegenswert (auch wenn ich ansonsten absolut pro Arbeitnehmer eingestellt bin - aber eben nicht bedingungslos)!

Danke für die schnelle Antwort.

Das steht zum Thema Überstunden in unseren Verträgen:

  1. Arbeitszeit a) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt wöchentlich 20 Stunden ohne die Berücksichtigung der Pausen. b) Der/die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, im Falle betrieblicher Notwendigkeiten auf Anordnung Überstunden zu leisten. Diese Überstunden werden durch Freistellung abgegolten. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, werden sie entsprechend vergütet.

Wir sind sonst auch sehr kulant und haben eher eigentlich auch zu allen ein freundschaftliches Verhältnis, bis auf den einen eben er ist mir schon lange ein Dorn im Auge, da er ständig irgendeinen Mist macht, mittlerweile war es soweit das er versucht hat unsere anderen Mitarbeiter gegen uns aufzuhetzen, wo ich jetzt die Notbremse gezogen habe, da mein Mann eher der weichere Typ ist. Kündigung ist für mich die einzige logische Möglichkeit noch. Wie schaut es den aus wenn er versucht das gerichtlich durch zu drücken, hat er da eine Chance, weil das ist so meine Sorge dabei?

@sandragala

Du solltest ihm unbedingt nur für die von Dir nach dem Arbeitsvertrag anerkannten Überstunden Freizeitausgleich gewähren, für alle anderen nicht, da dies einem Anerkenntnis gleich käme

Erstens solltet Ihr diesem Arbeitnehmer wegen der falschen Abrechnung von Überstunden (das genannte Beispiel mit den angeblichen 8 Überstunden) eine Abmahnung erteilen. In der Abmahnung muss der Sachverhalt mit allen sachlichen Details (genauer Vorwurf mit allen Einzelheiten und Datum) genannt und für den Fall der Wiederholung eines solchen Vorganges eine verhaltensbedingte Kündigung angedroht werden. Da es sich um einen Betrug oder Betrugsversuch in Zusammenhang mit der Arbeitszeitabrechnung handelt, wäre jedenfalls bei einer Wiederholung eine Kündigung zulässig.

Das Gleiche gilt (wie auch die Weigerung, den Firmenwagen zu nutzen) ebenfalls für seinen Versuch, Fahrtkosten doppelt abzurechnen über Tankkosten und Kilometerpauschale; hier muss auch genauestens mit allen Details der Vorgang dokumentiert werden.

Schaut Euch das Kündigungsschutzgesetz KSchG an (> http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/kschg/gesamt.pdf ), das für Firmen Eurer Größenordnung in wesentlichen Punkten nicht gilt (dazu § 23 Abs. 1 Satz 2). Daher ist eine Kündigung dieses Arbeitnehmer relativ problemlos und seine Chancen, sich vor Gericht erfolgreich dagegen zu wehren, sind unter diesen Voraussetzungen eigentlich sehr gering; vorsichtshalber solltest Ihr für Eure Überlegungen zu einer Kündigung (ohne das vorherige Procedere mit Abmahnung) aber einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.

@Familiengerd

Hast Du mal ne Hochrechnung der Std gemacht? ;-)))

Was steht denn im Arbeitsvertrag, er kann keine Kilometerpauschale verlangen, wenn er seinen Wagen Freiwillig nutzt und sich gleichzeitig noch den Tank kostenlos vollmachen.

Was die Arbeitsstunden (Überstunden angeht, Ihr "müsst" nur Überstunden Ausgleichen (Bezahlen), die auch von Euch angeordnet worden sind, Er glaubt wohl das er sehr Clever war, 20 Arbeitsstunden die Woche (4 Std, per Day) auszuhandeln und dann jede weitere Std als Überstunde geltend machen zu können, ist aber nicht.

Der scheint sich ja für sehr Clever zu halten.

Wenn Er 20 Std ausgehandelt hat, leistet er jede weitere Std, die Ihr nicht angeordnet habt, freiwillig (also Unentgeldlich). ;-)))

Im Arbeitsvertrag steht nichts zu km pauschalen oder Vergütungen ähnlicher Art. Er ist auch der einzige der so ausartet. Eigentlich handhaben wir es so das wenn wirklich nicht die Möglichkeit besteht das ein Firmenwagen da ist und die Leute mit dem eigenen PKW mal fahren müssen, das sie dann eben die Spritkosten selbstverständlich ersetzt bekommen, is mir ja auch egal ob ichs in den Firmenwagen tanke oder der jeweilige Mitarbeiter bekommt es wenn er selber fährt. Aber strikt die Nutzung abzulehnen nur weil ihm dies oder das nicht am Auto passt, geht ja nun nicht, es sind halt alles Baustellenfahrzeuge oder daher auch keine Luxuslimousinen. Überstunden ordnen wir selten an, nur wenn wirklich mal die Zeit drückt. Ansonsten sind alle Baustellen so geplant das sich keiner kaputt arbeitet. Sollen ja auch alle gerne zur Arbeit kommen.

Für clever hält er sich auf alle Fälle, ich denke auch mal sein größtes Problem ist das er älter ist als wir. Und da ich öfter schon mal mit ihm aneinander gerate, das letzte mal eben auch wegen den Pausen, da er seiner Meinung nach keine macht, aber ich kenne das von meinen ehemaligen Arbeitgebern so, das es mein Problem ist wenn ich sie nicht nehme und sie trotzdem abgezogen werden. Zumal ich ja von den Kollegen weiß das er sie nimmt.

@sandragala

Der hält sich für Clever und Euch für Dilletanten, offenbar zurecht, ;-))

Bei 8 Arbeitsstunden, per Day kann er nicht 392 Überstunden ansammel, da er bei "80 Stunden im Monat vereinbart" und 392 Überstunden in 2,5 Monaten (50 Arbeitstage) ca, 12 std am Tag arbeitet, ohne Pause.

Kleiner Tip, gib die Sache (Buchhaltung) an einen Steuerberater ab, mit Mathe und Hochrechnung habt Ihr es nämlich nicht. ;-)))