Fahrtkosten-Steuer absetzen?

4 Antworten

Guckst Du hier:

Einkommensteuergesetz (EStG) § 9 Werbungskosten

(1) 1Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. 2Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. 3Werbungskosten sind auch

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  1. Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Sinne des Absatzes 4. 2Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen, höchstens jedoch 4 500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4 500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt.

Ich kenne das nur so, dass man eine Fahrtenaufstellung fürs Finanzamt macht. Die ist bei mir immer anstandslos akzeptiert worden.

du solltest deine Quellen überprüfen.

das Finanzamt hat in der Vergangenheit noch nie und wird auch in Zukunft nie Fahrtkosten erstattetn. Fakt.

die Fahrtkosten wirken sich über die Entfernungspauschale auf die Einkommensteuer aus. pro Entfernungskilometer sind 30 Cent als Werbungskosten abzugsfähig. die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig. sofern kein eigener Pkw genutzt wird, ist die Entfernungspauschale auf 4.500 € Abzug begrenzt

bei Nutzung eines eigenen (oder zur Nutzung überlassenen Pkw) wird die Entfernungspauschale, sofern Nachweise über die Fahrleistung vorgelegt werden, NICHT auf 4.500 € gedeckelt.

und du willst jetzt allen Ernstes behaupten, es gibt keinerlei Nachweise, dass du am Tag 300 km (!!!) fährst?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

So ist es.

Du bekommst natürlich deine Fahrtkosten nicht zurück gezahlt, du kannst sie nur absetzen, zahlst auf die Kosten also keine Steuern. Alles bis 4500 ist okay, bei allem über 4500 musst du es halt glaubhaft machen, dass du die Strecke wirklich gefahren bist mit dem Auto. Das geht auch über Werkstattrechnungen mit km Angaben und wenn du beim Tanken mit Karte zahlst, dann hast du doch alle Tankbelege auch. Schreibe halt noch was, indem du versicherst, die Strecke auch mit dem PKW gefahren zu sein mit Unterschrift.

Dann wird auch mehr anerkannt in der Regel.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung