Warum braucht das Finanzamt noch Belege für die Fahrtkosten von der Fortbildung?
Hallo an alle. Ich habe zur Zeit Probleme mit dem Finanzamt, sie hören nicht auf mich zu stressen. Alle zwei Wochen wollen sie etwas Neues von mir. Jetzt wollen sie Belege über die Fahrt zu Forbildungen (Tankbelege, Bahnbelege) Bei meiner Steuererklärung hatte ich aber schon ein Schreiben über die Fortbildung beigelegt (natürlich von dort unterschrieben) auf dem steht, wo die Fortbildung war, was sie gekostet hat, das ich Fahrt und Unterkunft selbst bezahlt habe und wann ich dort war. Ist das jetzt vom Finanzamt reine Schikane, oder hat jemand da irgendwelche Erfahrungen? Danke
2 Antworten
Das ist ausnahmsweise mal nicht Schikane seitens des Finanzamtes, sondern mangelndes steuerliches Wissen Deinerseits. Für Dienstreisen (dazu zählt auch die Fahrt zur Fortbildung) gilt nicht die Entfernungspauschale - wenn Du beispielsweise kostenlosen Transport hattest, dann kannst Du auch keine Fahrtkosten geltend machen.
Wenn Du Fahrtkosten geltend machen willst, dann musst Du beweisen, dass Dir diese Kosten entstanden sind. Bzw. bei Fahrten mit dem Auto musst Du wegen Pauschale nicht die Kosten belegen - aber Du musst belegen, dass Du mit dem Auto gefahren bist.
da von Dir die Kosten abgesetzt werden wollen, bist DU in der Nachweispflicht, ob und in welcher Höhe die Fahrtkosten entstanden sind.
Eine Bescheinigung der Fortbildungsstätte reicht hierzu (meineserachtens) nicht aus.
wie bist Du zur Fortbildung gekommen?
Bahn? = Fahrkarten vorlegen
Pkw? = wenn von Dir ein Pkw genutzt werden kann, so sind diese Kosten anzusetzen.
Wenn Du Deiner Meinung nach alles schon richtig gemacht hast, dann rätsele doch nicht rum und stress Dich nicht. Ist es so schwer beim Finanzamt anzurufen und einmal ruhig nachzufragen, inwiefern die Belege nicht hinreichend sind? Mit ein paar freundlichen Worten lässt sich meist viel mehr klären als mit einem zeitraubenden Schriftwechsel.
Die Fahrt habe ich mit dem Auto gemacht, da ich aber die Anschrift der Fortbildungsstätte angegeben habe und das Finanzamt ja weiß, wo ich wohne können die Kilometer ja ganz leicht ausgerechnet werden, was ja auch schon bei meiner Steuererklärung passiert ist. Dort wurden die Angaben zum Transportmittel ja auch schon gemacht. Laut Netz und Steuerprogarmm sind dann die normalen 30 Cent pro Kilometer abzusetzen. Bei meinen Nachforschungen im Internet habe ich auch gelesen, dass sogar nur ein Studenplan der Fortbildung reicht. Mit meinem Schreiben der Stätte habe ich ja schon nachgewiesen, dass ich dort war!