Fahrschule hat Führerschein einkassiert

9 Antworten

Kumpel. Ich bin Fahrlehrer. Er darf deinen Führerschein nicht einbeziehen. Egal was du ihm schuldest, er darf es nicht. Es ist dein Eigentum nicht seines. Er kann richtig Ärger mit dem Gericht bekommen wegen illegalen Unterschlagung eines Amtlichen Dokumentes dass dir gehört. Das Amt hat es dir gegeben. Hol dir mit der Polizei deinen Führerschein zurück.

Du kannst auch ein Auto führen ohne den Führerschein. Der Führerschein ist nur der Nachweis, daß Du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist. Die Fahrerlaubnis hast Du ja und das kann die Polizei bei einer Kontrolle auch per Funk in der Zentrale nachfragen. Ohne Führerschein zu fahren ist nur eine Ordnungswidrigkeit, kostet lt. Bussgeldkatalog glaube ich 10 EUR. Ich wurde schon bestimmt 3 oder 4 mal kontrolliert und ich hatte nie den Führerschein dabei, hatte den immer gerade an dem Tag zu Hause in der anderen Jacke. Ich wurde immer nur mündlich verwarnt und habe noch nie was bezahlen müssen.

Der Fahrlehrer hat kein Recht das Dokument einzubehalten. Das ist eine Bundesdeutsche Urkunde und Du bist der Besitzer, die einzigen, die diese Urkunde einziehen dürfen sind die Polizei, bzw die Staatsanwaltschaft und die Führerscheinstelle.

Soweit die rechtliche Seite, aber moralisch solltest Du doch schon deinen Führerschein auslösen. Versetze Dich mal in die Lage des Fahrlehrers, der hat ja auch Kosten für seine Fahrschule, seine Fahrzeuge, die Rechnung hat er auch schon geschrieben, also zahlt er sogar Steuern für Einnahmen die er noch gar nicht hatte. Und irgenwas zu Essen braucht der Mann auch noch. Also solltest Du ihn auch dafür bezahlen. Das was DU da tust ist Zechprellerei, oder sogar Betrug, da Du eine Dienstleistung erschlichen hast, mit der Absicht, diese nicht zu bezahlen.

Betrügen will ich niemanden, ich habe monatlich 150 EUR bezahlt. Demnächst werde ich einen Kredit beantragen.

Theoretisch dürftest du fahren, du hast ja eine Fahrerlaubnis. Nur halt keinen Führerschein. Ich würde dir da aber auch tunlichst davon abraten jetzt so durch die Gegend zu fahren. Wenn du angehalten werden solltest oder noch schlimmer wenn du einen Unfall baust, dann will die Polizei deinen Führerschein sehen.

Und soviel Gespür haben die meistens Polizisten, dass sie einen Fahranfänger erkennen. Wenn sie dann den Verdacht haben, dass du eventuell vielleicht gar keine Fahrerlaubnis hast, dann viel Spaß beim Erklären.

Ich finde das Verhalten von deinem Fahrlehrer aber gerechtfertigt. Und wenn es hier um 2500€ geht, kann ich schon verstehen, dass er eine gewisse Sicherheit haben will, damit er sein Geld auch wirklich bekommt.

Warum hast du nicht vorher das Geld zusammen gespart und dann den Führerschein gemacht? Ich würde für sowas doch niemals einen Kredit aufnehmen. Und 2500€? Da hast du entweder ne ziemlich teure Fahrschule oder hast ne Menge Extra Stunden gebraucht...

Ja, es war ein Fehler von mir nicht zu sparen.

@HerrSchlaukopf

Naja, ausser einen Kredit bleibt mir nicht viel übrig.

Ohne Führerschein nicht, doch ob der Fahrlehrer bzw. der Besitzer der Fahrschule deinen Führerschein einziehen darf glaube ich eher nicht. Er ist wahrscheinlich sauer, dass du noch nicht bezahlt hast. Wieso gibst du ihm den überhaupt deinen Führerschein? Falls du nicht bezahlen kannst/willst aber den Führerschein wieder willst, geh mal zum Anwalt. Aber höchstwahrscheinlich solltest du erstmal bezahlen, dann sollte der Rest kein Problem sein.

Meine Rechnung ist über 2500 EUR hoch. Ich habe es ihn gegeben, weil ich nicht wusste wer im Recht ist.

@HerrSchlaukopf

2500 EUR? Da muss ich sagen, verstehe ich die Vorgehensweise des Fahrlehrers aber auch nicht. Meine Fahrlehrerin hat während ich den Führerschein gemacht habe immer in gleichmäßiger Zeit sich ähnelnde Beträge eingezogen und wenn ich nicht hätte weiter zahlen können, dann hätte ich wohl abbrechen müssen.

Wer wartet denn am Ende auf einen so hohen Betrag? Da kann es doch schnell mal vorkommen, dass man das Geld nicht mehr sieht oder sehr sehr viel später und eventuell noch einen Anwalt einschalten muss, der auch kostet.

@goldeneAntwort

Normal wurde nach 10 Fahrstunden á 45 Minuten eine Rechnung gestellt, da ich aber eine geringe Ausbildungvergütung habe, konnte ich nur 150 Euro zahlen.

Ein Fahrlehrer darf den Führerschein so lange behalten, bis die Schulden getilgt sind. Das wurde mal vom Amtsgericht Aachen festgelegt. Ich kann morgen den Text noch anfügen, den habe ich auf der Arbeit.

Sorry, war von Limburg, nicht Aachen, hier der Text:

Fahrschule darf Führerschein behalten, wenn Schüler nicht zahlt!

Nach bestandener Fahrprüfung darf eine Fahrschule die Aushändigung des Führerscheins an den Fahrschüler so lange verweigern, bis er seine noch ausstehenden Unterrichtskosten vollständig bezahlt und keine Schulden mehr bei der Fahrschule hat.

(Amtsgericht Limburg, AZ: S 37394)