Fahrschule-Frist bis zur Theorieprüfung?
Hallo Leute! Ich habe vor etwa einem Jahr mit der Fahrschule begonnen und habe auch schon alle Unterrichstsstunden hinter mir. Ich möchte demnächst meine Theorieprüfung machen doch gibt es da eine Frist ab der Anmeldung? Ich habe neu die Vorprüfung gemacht damit ich überhaupt in die Prüfung darf und die SVA auch erst letztens bezahlt. Außerdem muss ich bis meine Zettel an die ,,Behörde'' weitergeleitet werden (Anmeldung zur Theorie) noch etwas warten, da sich meine Adresse ändert, d.h. dass sich der Zeitraum von einem Jahr etwas verlängert ohne dass ich wirklich etwas dafür kann. Ich habe neu von dieser möglichen Frist erfahren und zerbreche mir gerade den Kopf darüber... kann mir jemand eine Antwort darauf geben?
2 Antworten
Hallo.
Nach der Anmeldung ist die ich meine 1 *Jahr gültig. von der Theorie bis zur praktischen Prüfung 1 Jahr. Bei der Theorie verfallen auf jeden Fall die Grundgebühren.
*können auch 2 Jahre sein. Da ich keinen fragen kann bitte den Fahrlehrer fragen. Wäre für eine Antwort dankbar.
2 Jahre insgesamt gültig.
Theoriestunden sind 2 Jahre gültig, wird also kein Problem werden. Du musst aber evtl. eine neue Grundgebühr bei deiner Fahrschule zahlen, einfach mal dort anrufen und nachfragen.