Fahrschule erhöht preise während Ausbildung
Hallo,
ich habe am 20.11.2011 bei einer Fahrschule einen Vertrag zur Ausbildung der Führerscheinklassen C,CE unterschrieben.
Auf dem Vertrag waren unter §3 die zu zahlenden Entgelte festgeschrieben
ich bin jetzt in den letzten Zügen meines Führerscheins und habe C bereits bestanden.
Letzte woche habe ich eine Rechnung erhalten von meiner Fahrschule und war überrascht.
Bis ende 2011 stimmten die Preise noch, ab 2012 wurde es teuerer. darauf hin fragte ich in der Fahrschule nach, dann wurde mir gesagt "ja" wir haben 2012 die preise erhöht.
Dann hab ich gesagt, das geht doch nicht so einfach und im Vertrag stehen doch die alten Preise fest!
Der Fahrlehrer darauf " Das ist nur für 3 Monate gültig"
...... im Vertrag steht ....."Der Vertrag hat eine Gültigkeit von 1 Jahr, max bis die Prüfung bestanden wurde...."
Kann mir jemand helfen? Ist das rechtens dass der die Preise mal einfach so erhöht?
.... jetzt will er mich nicht zur Prüfung zulassen ( CE ) wenn ich nicht bezahle ......
was soll ich tun?? Unter vorbehalt unterschreiben? bzw Zahlen?
Gruß Wolfgang
8 Antworten
Laut den Informationen dieses Links nicht zulässig!
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2004-Texte/fpx-04-02-AGB.htm
Nimm doch einfach mal mit dem Verband Kontakt auf, dann hast du es ganz genau!
es gilt das was im vertrag steht. sollten teile des vertrages nichtig sein weil es z.b. anderslautende gerichtsurteile gibt dann muss der professionelle anbieter die verträge sofort ändern oder es gilt weiterhin seine version, weil du als privatperson musst nicht dauernd die aktuelle rechtssprechung verfolgen.
heisst dass ganz eindeutig die alten preise gelten!
man kann ja über alles reden .. aber wenn er nun auch noch versucht deine zwangslage auszunutzen und dich mit der prüfungszulassung erpresst, geh zum anwalt!!
sobald er post vom anwalt kriegt wird er ganz schnell einsichtig werden :))
Da würde ich mir bein Rechtsanwalt Rat holen. Ich würde sagen, das für dich die alten Preise bestehen bleiben müssen, da es ja so in Vertrag steht.
Die Preise zum Zeitpunkt der Unterschrift snd gueltig.
Dass er dich nicht zur Pruefung anmeldet, ehe nicht bezahlt ist, ist generell zulaessig, in diesem Fall aber sieht die Sache anders aus.
vertrag ist für beide bindend,zumahl er ja nicht einmal darauf hingewiesen hat ,das sich im neuen jahr ändern.wenn der für ein jahr gültig ist dann gilt das auch für die preise.
WOW
vielen vielen Dank!!
mein Fahrlehrer hat auch irgendwas geredet von 3-4 Monats frist .. dass er dann erhöhen kann ...