Fahrschulausbildung steuerlich absetzbar?
Hallo,
meine Tochter macht im kommendem Jahr ihr Abitur. Und macht jetzt schon ihren Autoführerschein. Kann ich die Kosten als Ausbildungskosten für sie steuerlich absetzen ? Und wo muß ich diese Angabe machen ?
5 Antworten
Nein, Werbungskosten müssen zum Erwerb oder zur Erhaltung der Einkünfte dienen. Da deine Tochter sicherlich keinen Führerschein gebraucht, damit du deinen Job ausüben kannst, kannst du die Kosten nicht geltend machen.
Nein den es gibt genug berufe wo man keinen Führerschein braucht wen überhaupt müsste sie sie zb busfahererin werden oder so etwas dann wäre das vielleicht für deine Tochter absetzbar aber nur weil das eine Grundbedingung für den Beruf ist Du kannst auch nicht ihre Werbungskosten absetzen sondern nur deine !
Da der Führerschein keine "Ausbildung" ist kannst du das auch nicht als Ausbildungskosten absetzen.
Fahrschulkosten sind in keiner Weise steuerlich absetzbar.
Nein. Man kann nicht alles in der Steuer absetzen.
Hallo
aber es handelt sich doch um eine Ausbildung die für ihr späteres Arbeitsleben wichtig werden könnte.Auch stehen solche Ausbildungen immer im Lebenslauf der Bewerbungen.
Fahrschule ist keine Ausbildung, steht nicht im späteren Lebenslauf und hat keinerlei Relevanz für das spätere Berufsleben!
Das ist dein Privatvergnügen
Nein. Der Führerschein ist Privatvergnügen.