Fahrschulausbildung steuerlich absetzbar?

5 Antworten

Nein, Werbungskosten müssen zum Erwerb oder zur Erhaltung der Einkünfte dienen. Da deine Tochter sicherlich keinen Führerschein gebraucht, damit du deinen Job ausüben kannst, kannst du die Kosten nicht geltend machen.

Nein den es  gibt genug berufe wo man keinen  Führerschein braucht  wen überhaupt müsste sie   sie  zb  busfahererin werden oder so etwas dann wäre das  vielleicht  für deine Tochter absetzbar aber nur weil das  eine  Grundbedingung für den Beruf ist Du kannst auch nicht ihre Werbungskosten absetzen sondern nur deine !

Da der Führerschein keine "Ausbildung" ist kannst du das auch nicht als Ausbildungskosten absetzen.

Fahrschulkosten sind in keiner Weise steuerlich absetzbar.

Nein. Man kann nicht alles in der Steuer absetzen.

Hallo

aber es handelt sich doch um eine Ausbildung die für ihr späteres Arbeitsleben wichtig werden könnte.Auch stehen solche Ausbildungen immer im Lebenslauf der Bewerbungen.

Fahrschule ist keine Ausbildung, steht nicht im späteren Lebenslauf und hat keinerlei Relevanz für das spätere Berufsleben!

Das ist dein Privatvergnügen

Nein. Der Führerschein ist Privatvergnügen.