Fahrräder in dem Hausflur abstellen verboten ..- (Fragezeichen)

6 Antworten

Es wird sich sicherlich irgendwo ein Gesetz oder Grundsatzurteil finden lassen, daß das "Wegschließen" fremden Eigentums erstmal untersagt.

Solange der HV jedoch immer zu erreichen war, um die Räder in Bälde wieder loszumachen, wird ihm das sicher kein Amt oder Richter negativ auslegen. Fahrräder in Hausfluren bzw Fluchtwegen abzustellen, ist ein Verstoss gegen Brandschutzmaßnahmen und KEIN Kavaliersdelikt, daher verbietet das auch so ziemlich jede Hausordnung - unabhängig von anderen Faktoren wie Behinderung, Verschmutzung, "schlechte Optik" und Beschädigungsgefahr.

Letztendlich ist ER der Gelackmeierte, wenn auch nur irgendetwas passiert, selbst wenn sich der Besitzer eines Rades im Nachhinein feststellen lässt. Denn es obliegt dem Vermieter und der Hausverwaltung, die Hausordnung und Brandschutzmaßnahmen durchzusetzen. Außerdem geht es letztlich um die Gefahrenabwehr für alle bewohner, auch Dich.

Die Hausverwaltung hat dafür zu sorgen das die Bauvorschriften/Rettungswege frei bleiben. Natürlich kann sie unrechtmäßig abgestellte Gegenstände entfernen lassen. Wenn anschließen die einzige Möglichkeit ist fest zu stellen wem die Farräder gehören. Sie könnte auch Abmahnungen verschicken und die Kosten in Rechnung stellen.

Klar ist es Rechtens wenn er es in der HO angegeben hat kann er auch Maßnahmen ergreifen zudem hat er noch das Hausrecht ;) LG

Wieso stellt man auch sein fahrrad in den Flur, in dem dies verboten ist, wenn man anonym bleiben will? Die HV beschädigt die Fahrräder ja nicht und sie wollen nur aufklären, wer der oder die Störenfriede sind. Sie könnten ja auch Ihr Hausrecht durchsetzen und die Räder einfach raus auf die Straße tragen.

Wenn das verboten ist und klar untersagt, warum macht so was. Die haben dafür zu Sorgen das die Wege frei bleiben. Habt ihr keine andere Möglichkeit die Fahrräder unterzubringen