Fahrradunfall nachträglich anzeigen?
Bei dem Fahrradunfall gestern hat sich herausgestellt, dass der Gegner der Polizei nicht unbekannt ist, weil sie ohne, dass ich was sagte direkt fragten, ob es ein bestimmte Modell Auto war und das passte.
Und sie sagten, man hätte wohl schlechte Aussichten, weil der Unfall nicht aufgenommen wurde, Geld zu sehen.
Das ist ja unfassbar!
Kann man da nicht noch im Nachgang eine Anzeige aufgeben?
7 Antworten
Das verstehe ich jetzt aber insoferne nicht, denn Du sagst der Lenker des Wagen hat eine Meldung an seine Versicherung gemacht.
In dem Fall bekommst Du von dieser Versicherung ein Schadensformular, das Du dann ausfüllen und zurück schicken musst.
Also das regelt alles die Versicherung.
Wenn der Lenker des Wagens allerdings diese Versicherungsmeldung nicht macht, dann musst Du eine Anzeige machen.
Ja, okay - vorausgesetzt man weiss an welche Versicherung man sich wenden muss.
Aus welchem Grunde wolltest Du denn nun Anzeige erstellen ?
Kam es direkt nach dem Unfall zu einer Aussprache / Datenaustausch zwischen Dir und dem Unfallverursacher direkt vor Ort , oder fuhr die Person nach Deiner Verunglückung ohne anzuhalten einfach weiter ?
Wie spielte sich der Unfallhergang überhaupt ab und welche Schäden erlittst Du selbst dabei und welche Schäden entstanden eventuell an Deinem Gefährt ?
Welche Straftat wurde denn begangen? Richtig, keine. Also kannst du auch nichts anzeigen.
Ob der Typ eine schlechte Zahlungsmoral hat ist egal, schließlich hast du gegenüber seiner Kfz Haftpflicht einen Direktanspruch.
Das Problem ist, dass die Polizei nicht einmal weiß, wo er Versichert ist.
Über das Kennzeichen kann die Polizei das ohne weiteres erfahren. Sollte die Polizei sich weigern, musst du zu einem Anwalt.
Du wirst dir doch wohl das Kennzeichen notiert haben, oder nicht?
Dann ruf hier an: 0800 250 2600
Wegen was willst Du den Unfallgegner anzeigen?
Fahrerflucht hat er ja nicht begangen.
Du warst doch bei der Polizei, warum hast du nicht gleich eine Anzeige aufgegeben?
Eine Anzeige stellt man bei einer verübten Straftat. Diese liegt hier nicht vor.
er kann ganz einfach selber bei der Versicherung des Gegners anrufen und den Schaden melden und somit seine Ansprüche geltend machen.