Fahrradschiene zum Fahrradkeller

2 Antworten

Gar nichts. Bauliche Veränderungen dürfen nur vorgenommen werden, wenn der Eigentümer sein Einverständnis gegeben hat. Wenn das nicht erfolgt, habt ihr Pech. Wie wäre es aber mit einer mobilen Schiene, die nur aufliegt, nicht aber an den Treppen befestigt wird?

Mit einem Baukleber (wie Silkon in "Spritzbehältern") ankleben. Das hält echt gut und kann im Falle einer Klage auch restlos entfernt werden, mit Mühe aber doch. Wenn es sich bewährt erlaubt er vielleicht eine Bohrung, ist aber nicht notwendig.