Fahrradklau beobachtet?
Hab eben beobachtet, dass ein Mann ein Fahrrad geklaut hat. Also er hat ewig da am Schloss rumgefummelt und als er‘s hatte, ist er schnell weg und seine Kumpels mit. Passiert ist es in Berlin, Warschauer Straße, da fällt sowas nicht sonderlich auf. Jetzt hab ich mich gefragt, wie die Polizei beweisen will, dass dem Mann, der das Rad geklaut hat, das Fahrrad tatsächlich nicht gehört. Ich meine, er kann ja auch sagen, dass es seins ist. Gilt das denn, wenn man durch Beobachtung annimmt, dass er es geklaut hat?
2 Antworten
Häh????
Das klingt eher nach einem Besitzer der gerade leichte Probleme hatte.
Ein echter Dieb der geht anders vorr. Einfach mal kurz den Bolzenschneider angesetzt und innerhalb von 10 Sekunden ist das Schloss geknackt. Und wenn es so ein oberschlauer Fahrradbesetitzer mit massiven Schloss ist, dann kommt die mobile flex zum Einsatz. Da sprühen kurz die funken und ab ist es.
Für den Vorwurf eines Diebstahls werden Zeugenaussagen eine Rolle spielen und der Mann steht dumm da, wenn er nicht belegen kann, dass das Fahrrad ihm tatsächlich gehört. (Kaufquittung, Zeugen ...)
Die Polizei muss das nicht entscheiden. Sie ist zuständig für Beweise und Zeugenaussagen und - so weit möglich - Ermittlungen. Wenn es zu einer Anzeige kommt, entscheidet das Gericht.
Und da sich der FS nicht sofort bei der Polizei gemeldet hat...isses nun auch egal. Das Rad und die Leute sind weg und evtl. weint jemand um sein Fahrrad.
Hilfreich wäre gewesen, sich die Leute (Kleidung, Aussehen) und das Rad zu merken und das sofort der Polizei mitzuteilen, zusammen mit der Richtung, in die die Gruppe gegangen ist.
Also muss er tatsächlich einen Beleg vorlegen? Und was, wenn die einen sagen, dass das aussah, als hätte jemand einfach sein Fahrrad abschließen wollen mit kleinen Problemchen und die anderen sagen, es sah aus als hätte er es geklaut?