Fahrraddiebstahl und Besitzter meldet sich?

16 Antworten

Sollte das Fahrrad angekettet gewesen oder in einem verschlossenen Raum untergebracht gewesen sein, dann stünde zunächst besonders schwerer Diebstahl im Raum, § 243 StGB, durch das Lackieren eine Sachbeschädigung in Tatmehrheit, was ein relatives Antragsdelikt wäre. (Ach ja: Besitzer meintest Du wohl nicht, sondern Eigentümer, denn Besitzer ist jene Person, die aktuell die tatsächliche Herrschaft über eine Sache inne hat).

Eine Sachbeschädigung aber ist immer auch mit Ansprüchen auf Schadensersatz verknüpft, wobei hier die Frage wäre, ob 120 € angemessen wären, was aber auch mit dem Wert des Rades zusammenhängt. Doch würde ich hier den Ball eher flach halten, denn der Eigentümer hat sich in seinem Verhalten äußerst kulant gezeigt und 120 € erscheint durchaus angemessen. Eine Selbstanzeige verhinderte nicht, daß zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz gestellt werden könnten, ggf. könnten sie sogar höher ausfallen als 120 €, zumal dann noch die Kosten des Rechtsstreits hinzu kämen.

Eine Quittung als Schadensregulierung sollte aber gefordert werden. Dabei ist eine Aussage, daß man von einer Anzeige absähe, auch dann nur bezüglich eines Strafantrags (Sachbeschädigung) wirksam zu beschließen (bezüglich des Diebstahls wäre es nur eine Absichtserklärung, da hier ein Offizialdelikt vorliegt, also reine Kenntnisnahme unabhängig von der Quelle für eine Verfolgung reichte). Auch sollte man die Jungs nicht so einfach davon kommen lassen, denn es lag ja wahrscheinlich ein besonders schwerer Diebstahl vor und "Wenn es dem Esel zu wohl wird, geht er aufs Eis" ist hier ein unangebrachter Euphemismus. Man sollte es nicht einfach als "Jugendsünde" abtun, denn es ist schon eine Stufe heftiger als einfacher Diebstahl.

Hinzu kommt, daß die Aussage, daß der Junge so etwas noch nie gemacht habe, eher fraglich ist, denn man kann nur sagen, daß man keine Kenntnis davon habe, ob der eigene Sohn schon zuvor Diebstähle begangen habe. Es ist eher unüblich, daß man mit einem besonders schweren Diebstahl "einsteigt", sofern nicht der andere Beteiligte eine entsprechende Vorgeschichte hat. Hier besteht eindeutig Handlungsbedarf.

Auf jeden Fall würde ich mich privat einigen. Klar ist aber auch, dass ich einen Reparaturservice einbeziehen würde und wegen der Kosten nachfragen.

Dann kannst du sicher sein, dass du angemessen bezahlst.

Die Jungs sollten dabei sein und mit ihrem  Taschengeld dafür gerade stehen und dem Geschädigten helfen, vor allem aber, sich bei ihm aufrichtig entschuldigen.

Die Wiedergutmachung darf nicht von den Eltern getragen werden, auch wenn es finanziell nicht wehtut. Die Jungs müssen lernen, dass Taten Folgen haben und nicht nur mit ein paar Scheinchen aus der Welt verschwinden.

Heute ist es ein kleiner Diebstahl. Bleibt er ohne spürbare Folgen, könnten die Jungs auf weitere Ideen kommen und Wege aus der Langeweile durch kriminelle Machenschaften suchen.....

 Ich denke auch man sollte die Sache ohne die Polizei regeln ,  allerdings sollte dein Sohn die Sache auch spüren in Form von Taschen Geld oder irgend etwas , kürzen oder stoppen  👍

Genau das wollte ich auch gerade schreiben🖒

aber ist es richtig das Geld zu geben oder sollte man lieber eine Selbstanzeige machen?

Warum "oder"? Das klingt fast so, als ob du davon ausgehst, dass die Selbstanzeige irgendeine Alternative zur Schadensersatzzahlung wäre. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Zahlen werdet ihr so oder so. Wenn ihr euch weigert, gehts halt den offiziellen Weg. Der Geschädigte übergibt den ganzen Kram einem Anwalt, das Fahrrad kommt in eine Werkstatt, die Kosten explodieren.

Klar, die Eltern werden es schon richten, mit Geld. Beim nächsten Mal wird es ein Einbruch sein und die Eltern werden es mit Geld gerade biegen. Falscher Ansatzpunkt, die Erziehung ist wohl schief gelaufen und der Sohn sollte eine Selbstanzeige machen, damit er daraus lernt. Das ist kein Jugendstreich mehr, sondern auf dem Weg ein Krimineller zu werden.