Fahrraddiebstahl begangen was kommt auf mich zu ?

7 Antworten

Hallo,

ich denke eher, dass ihr eine Anzeige nach

§ 248b
Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs

(1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

bekommt, als wegen Diebstahl... ist aber unterm Strich egal. Wenn es nicht eingestellt wird (und ich geh mal davon aus, dass es eben nicht eingestellt wird), werdet ihr ein paar Sozialstunden aufgebrumbt bekommen...

Deine Eltern kriegen das auf jeden Fall mit, da du Minderjährig bist;) Also würde ich ihnen das mal dezent beibringen...

ok aber ich glaube selbst wenn da was kommt wird da nich viel passieren weil der bulle von meinem kumpel wo die uns des erstmal da "kontrolliert" die personalien aufgenommen haben weil er es ins lächerliche gezogen hat und zu mir sind sie dann später nochmal gekommen und haben dann meine aufgenommen weil wir die ja nich an den ort wo wir sie herhatten hingestellt haben

@mrnobody1

Wir hören ungern das wort "Bulle", aber das nur nebenbei.

Überleg mal, wieso die Kollegen extra nochmal zu dir kommen, um die Personalien aufzunehmen?:-P

@Dommie1306

ja entschuldigung dafür hat mich halt in dem moment ziemlich aufgeregt und ich hab auch eingesehen dass es dumm war krieg jetzt glaub ne anzeige wegen versuchten diebstahls

@mrnobody1

Dann mal ernsthaft: Leider vergisst du hier, dass nicht die Polizisten über den weiteren Hergang entscheiden, die es vielleicht halbwegs lustig gesehen haben, sondern die Staatsanwaltschaft.

Ich hoffe, diese Antwort sagt dir mehr zu. Ich musste nämlich auch grinsen, aber über so viel jugendliche Dummheit. Keine Sorge, sie wird mit berücksichtigt.

Und noch immer antwortet hier Jeder auf die Fragen, wo und wie er es für richtig hält. Ein Auswahlverfahren gibt es nicht. Du bist aber auch nicht gezwungen, alles lesen.

@Sonnenstern811

ok vielen dank ja das regt mich einfach auf das hier jeder meint er müsste seinen senf dazu geben und sagen wie s*****e es war das ich das gemacht habe

@mrnobody1

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ganze solche Konsequenzen hat. Wie Sonnenstern schon richtig sagt, wird "jugendliche Dummheit" mit einbezogen. Wenn die Kollegen es vor Ort nicht als schlimm betrachtet haben, werden die den Bericht an die Staatsanwaltschaft schon so schreiben, dass diese möglichst wenig hineininterpretiert... Aber an die Staatsanwaltschaft geht es definitiv, deswegen haben sie ja deine Personalien noch aufgenommen....

@mrnobody1

Damit solltest du nach Einstellen eines solchen Textes aber fest rechnen.


(Aber du wirst wahrscheinlich verminderte Bedingungen erhalten weil du noch Jugendlich bist) 

Wahrscheinlich Geldstrafe oder Sozialstunden

Übliches Rechtverfahren:

Wegnahme und Benutzung eines fremden Fahrrades stehen unter Strafe unabhängig davon, ob das Rad angeschlossen war. Einschlägige Strafnormen in Deutschland sind:

§ 248b Absatz 1,2 StGB – Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs

„Wer ... ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. Der Versuch ist strafbar.“

§ 242 StGB – Diebstahl

„Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.“

Die Chance hättet ihr mal besser genutzt. Ich vermute, ein Strafbefehl flattert euch ins Haus. Habt ihr Einkommen? Nach dem richtet sich die Höhe der Geldstrafe.

Andernfalls werdet ihr leider mindestens ein halbes Jahr lang die Bahnhofslatrinen jeden Abend säubern müssen.


Ja nachdem ich dich mit dem fahrrad überfahren hab kann sowas schon durchaus sein sry nochmal deshalb kommt nich wieder vor 

@mrnobody1

Irrtum, das war nur mein Double. Aber nun hast du nach eigener Aussage auch noch den Straftatbestand der "Fahradflucht" erfüllt. Natürlich wirkt sich ein Geständnis fast immer straffmildernd aus. Du wirst also mit einem mittlerem bis längeren Aufenthalt im Jugendknast zu rechnen haben, bis du die nötige Erwachsenenreife nachweisen kannst. Hast insofern noch mal Riesenglück gehabt.

Eventuell könntest du deine Einsitzdauer dort mit Latrinenputzen um bis zu einem Jahr verkürzen.

@Sonnenstern811

jetzt mal ganz ehrlich hast du nichts besseres zu tun als anderen leuten die hier ne frage haben mit solchen aussagen auf die nerven zu gehen? ganz ehrlich wenn du nix sinnvolles dazu schreiben kannst dann such nach anderen fragen die du beantworten kannst aber schreib nich irgendnen unnötigen s****ß der nicht witzig ist sonst bist du am ende der der die LATRIENEN putzen darf

@mrnobody1

Haha, Hauptsache ihr hattest nichts besseres zu tun, als das, wo ihr nun vor den Folgen Angst habt. Hast du nun solchen Schiss oder fehlt es dir an Humor? Latrienen gibt es übrigens nirgendwo auf der Welt.

Außerdem lasse ich mir von kleinen Jungs nicht das Schreiben hier reglementieren.

@Sonnenstern811

wenn du meinst aber ich find deinen humor auch nicht wirklich witzig und falls du mal nen bischen weiter oben geschaut hättest dort hab ich grade geschrieben das ich es eingesehen hab und ich habe kein schiss vor den folgen sondern davor dass meine eltern entäuscht von mir sind und wenn du jetzt meinst noch irgendeinen von deinen lustigen kommentaren zu schreiben juckts mich auch nich mehr und die fachwörter wie reglementieren machen dich auch nich schlauer ich weis ja nich wie deine jugend war weil denke ich mal jeder in der jugend was dummes gemacht hat aber wenn du hier solche kommentare verbreitest scheint sie ja nich besonders toll gewesen zu sein

@mrnobody1

Dann wünsch ich dir viel Glück fürs weitere Leben. Schön, dass du es eingesehen hast. Ist mir auch keineswegs entgangen. Was dich hier juckt ist nun aber auch nicht von allgemein großem Interesse, genauso wenig wie "reglementieren" ein Fachwort ist.

Meine Jugend war soweit schön, aber sehr wenig materiell beeinflusst. Wir hatten in den Nachkriegsjahren ganz andere Sorgen, als die meisten jungen Menschen heute. Und Armut definierte sich damals deutlich schlimmer. Wenn ich heute dieses Wort in Verbindung mit Hartz4 höre, kriege ich Krämpfe.

Armut erlebe ich aber noch immer alle paar Tage, nämlich wenn ich über die Grenze nach Tschechien fahre. Das ist zwar ein anderes Thema. Wollte ich aber mal nebenbei erwähnen in unserer Wohlstandsgesellschaft, und weil du dieses Thema angesprochen hast.

naja richtiger diebstahl war es ja nicht und wenn man "betrunken" ist fällt das alles was milder aus wenns gaaaaaaaaaanz schlimm kommt paar sozialstunden aber denke eher da kommt nix

Nix wird da wohl kaum kommen, auch wenn es natürlich ein wenig als Dummerjungenstreich eingestuft werden kann, da ja wohl kein Diebstahlsversuch vorlag. Aber: Wehret den Anfängen. Kommt nix, ermuntert es zu weiteren Schandtaten. Besser ist ein Schuss vor den Bug.

@Sonnenstern811

ich sag ja höchstens paar sozialstunden

Er hat recht da oben also lass dir von dem anderen Schwachsinn nichts einreden

Ok danke ja geht mir eher so darum ob meine eltern jetzt da was mitkriegen werden aber denk mal schon :D ja man 385ideal haha 

Warscheinlich kommt es zur Anzeige,ihr werdet aber noch nach Jugendstrafrecht "bestraft".

Also dürft ihr mit Sozialstunden rechnen.Muss der Jugendrichter entscheiden.