Fahrrad reparatur, Nebengewerbe?
Hallo, Ich habe eine Vollzeittätigkeit als Arbeitnehmer. Ich möchte ein Kleingewerbe (kleiner Gewerbeschein) beantragen. Möchte am Wochende immer Fahrräder reparieren. Damit meine ich nur, Schläuche wechseln beim platten, Bremsen einstellen oder austauschen. Nichts großes. Und auch kein Einzelhandel mit Fahrradverkauf.
Was muss ich beachten? ist so eine kleine Tätigkeit in der Handwerksrolle eingetragen?
danke mal für eure Antworten
1 Antwort
Gewerbeschein reicht. Musst halt ne saubere Buchführung machen und diese in deine Einkomensteuererklärung mit einbinden (selbständige Tätigkeit) und eben nen Kundenstamm aufbauen, der dir vertraut und den du vorrangig erstmal finden musst.
Dazuhin wäre noch eine gute Vericherung abzuschließen und zu bedenken wie es mit Gewährleistung aussieht.
...und was passiert, wenn jemandem was passiert, weil seine Bremse versagt hat oder der Reifen platzt, nachdem du ihn ausgewechselt hast.
Also mit wäre das zu tricky, aber unternehmerischen Geist hast du ja schonmal ;)
Das ist egal, Fahrradmonteur ist kein geschützter Beruf, darf jeder machen.
Wie geschrieben, es kommt drauf an, ob dir nen Kunde vertraut oder nicht. Machen darf das jeder.
aber bei anderen foren habe ich immer gelesen, dass man einen meister machen muss
Das wäre mir neu. Vielleicht wollen sie auch einfach nur ihren Laden schützen ;)
Wenn du einen Gewerbeschein bekommst, dann hast du einen und.
Sagen die beim Amt, ne, dafür bekommste ohne Meister keinen Schein, dann bekommste keinen.
also hab nochmal nachgesehen. Als Zweiradmechaniker braucht man einen Meisterbrief. Und Fahrradmontuer ist die Handwerksähnliche möglichkeit ohne Meisterbrief. Stimmt das?
Das kann gut sein, weiß ich aber leider nicht mit Gewissheit.
Ich hab nur ein Zertifikat, dass ich so und solang in der Fahrradmontage tätig war und was ich welche Kenntnisse ich habe.