Fahrrad ohne kaufvertrag was jz?
Hallo
Habe mir 2 Fahrräder gekauft für sehr guten Preis zum weiter verkaufen. Habe im nachinein erfahren dass ich einen Kaufvertrag abschließen hätte sollen. Er kann ja theoretisch seine Fahrräder als gestohlen melden und mir Probleme bereiten. Von mir hat er jedoch nur meine Handynummer. Was soll ich tun? Sim Karte raus bis ich die Räder verkauft habe?
4 Antworten
Du hast dann ein Problem, wenn der Kaufpreis in keiner Relation zum Wert der Fahrräder steht, also 80 € für zwei Räder, die 500 € oder mehr wert sind und Du den Staub von den Räder gewischt hast.
Aber vielleicht waren die Räder ja überhaupt nicht gestohlen und Du hast einfach nur ein gutes Geschäft gemacht.
Beim nächsten Kauf unbedingt einen Kaufvertrag machen.
Er kann auch die Räder gestohlen haben und du verkaufst nun Hehlerware weiter und machst dich somit auch strafbar.
Keine Sorge, strafbar gemacht hast du dich nicht.
Habe mir 2 Fahrräder gekauft für sehr guten Preis zum weiter verkaufen
Na, ist das Gewerbe angemeldet?
Ein Kaufvertrag bedarf nicht der Schriftform, er kann auch mündlich stattfinden. Wenn der Verkäufer dir gesagt hat "für 20€ gebe ich sie dir" und du gesagt hast "okay, machen wir", dann ist das ein Kaufvertrag. Klar, blöd wenn er sich dann nicht mehr daran erinnert.
In irgendeiner Form wird ja aber ein elektronischer Kontakt vor dem Verkauf stattgefunden haben. SMS, Whatsapp, Kleinenazeigen oder dergleichen. Den Text einfach aufbewahren, dann hast du ja ein Beweismittel.
Was das mit der Simkarte rausnehmen bringen soll, weiß ich nicht... der Typ würde ja zur Polizei gehen, die Handynummer nennen, und darüber ist sofort dein Name ersichtlich. Simkarte anonym kaufen geht ja nicht mehr ;)
Sieh es als kleinen Denkanstoß, nächstes Mal an den Kaufvertrag zu denken.
Hast du die Fahrräder von ihm abgekauft und habt ihr beide zugestimmt? Wenn ja, ist ein rechtmäßiger Kaufvertrag zustande gekommen.
Ja klaro aber dafür gibt es keinen Beweis er könnte der Polizei ja sagen die wurden geklaut ....
Der Kaufvertrag mag zwar rechtmäßig sein, wenn es sich dabei um geklaute Sachen handelt, ist die Übertragung des Eigentums nicht rechtmäßig, außerdem steht er doch vor dem Problem, dass er diesen mündlichen KV nicht nachweisen kann.
Es kam ehrlich seriös rüber und der staub der sich lagerte auf den Fahrrädern tief in seiner Garage drinne machte auch einen glaubwürdigen Eindruck ...aber klar man weis nie