Fahrrad mit Hilfsmotor, was ist noch Fahrrad und darf ich damit auf die Straße dann?

3 Antworten

Ich habe mal ne Frage bezüglich Fahrrädern mit Hilfsmotor und was überhaupt noch Fahrrad ist.

Das habe ich unter http://pdeleuw.de/fahrrad/stvo.html#pedelecs zusammengefasst, inklusive der Links auf die entsprechenden Rechtsgrundlagen.

Aber erstmal zum Normalfall, ich möchte mein Fahrrad mit einem Hilfsmotor ausrüsten,

Du solltest Dir Gedanken darüber machen, ob der Rahmen und die Gabel überhaupt geeignet sind. Der Motor leitet Kräfte in Rahmen und Gabel ein, für die sie nicht ausgelegt sind. Das führt dann früher oder später zu Brüchen. So etwas solltest Du nur machen, wenn Du die schriftliche Freigabe des Herstellers hast.

habe auch die dann benötigte Mofa Prüfbescheinigung. Was Dann? einfach drauf und im Ort rumfahren oder muss ich erstmal ein Versicherungskennzeichen besorgen und vor allem wie ?

Du musst noch prüfen, ob die Helmpflicht für das Gefährt gilt, für die Reifen gibt es auch bestimmte Vorschriften. Zum Versicherungskennzeichen: Was meinst Du wie viele Leute ich in Bus und Bahn schon gesehen habe, die ihre Kennzeichen für's Auto nach Hause fuhren. Du darfst mit dem Fahrzeug ohne Versicherungskennzeichen nicht fahren, auch nicht, um dieses zu besorgen. Du bist dann unversichert unterwegs.

Vor dem Versicherungskennzeichen steht aber die Zulassung, die ein Kraftfahrzeug benötigt. Über die Anforderungen solltest Du Dich mit dem zuständigen TÜV unterhalten. Und auch über die Kosten. Eventuell hat sich das dann schon erledigt.

Und was ist noch als Fahrrad zulässig ?

Siehe mein Link oben. Ganz grob: Maximal 250 Watt, Unterstützung bis maximal 25 km/h, der Motor läuft nur unterstützend, wenn man tritt.

Kann ich mir einfach eins selber bauen und dann trotzdem ein Hilfsmotor dran?

Ob Du das bauen kannst, weiß ich nicht. Aber Du darfst. Ich kenne viele Leute, die sich ihr Fahrrad komplett selbst gebaut haben. Gerade im Bereich der Liegeräder ist das häufiger anzutreffen.

Und was ist noch ein Fahrrad,.. darf ich mir ein 4 Rädriges bauen und damit auf die Straße (mit/ ohne Hilfsmotor) ?

Ein vierrädriges Gefährt ohne Motor ist zwar kein Fahrrad. Aber es ist kein Kraftfahrzeug. Insofern zulassungsfrei. Ein vierrädriges Fahrzeug kann man wohl nicht sinnvoll mit maximal 250 Watt unterstützen - eine Einstufung als Fahrrad wäre also hinfällig. Die Motorleistung ist immer oberhalb dieser Grenze, damit hast Du wieder ein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug.

Also ganz kurz, ich darf mir ein "Fahrrad" selber bauen welches 4 Räder hat und nur durch treten in die Pedalen fortbewegt wird im Öffentlichen Gebiet fahren. Ohne es vorher beim TÜV vorgezeigt zu haben?

@JanMitTee
Also ganz kurz, ich darf mir ein "Fahrrad"

Sagen wir lieber "Fahrzeug".

selber bauen welches 4 Räder hat und nur durch treten in die Pedalen fortbewegt wird im Öffentlichen Gebiet fahren. Ohne es vorher beim TÜV vorgezeigt zu haben?

Meines Erachtens ja. Nur Kraftfahrzeuge unterliegen einer Zulassungspflicht.

@user353737

Das freut mich, dann Plane ich schon mal den aufbau und Bastel mir im laufe der nächsten Wochen einen schönen Zweisitzer. Spätestens wenn der Freund und Helfer was sagt weiß ich 100% ob es erlaubt ist oder nicht :D

@JanMitTee

Solche Dinger sind auch als Sociable (Bike), Buddy Bike oder Nebeneinandem bekannt. Google wird einiges dazu ausspucken.

Wende dich mit deinem Vorhaben beim TÜV und lasse dich beraten.

Ich glaube ich werde die da so zulabern das die mich rauswerfen,.. also lieber vorab die großen Fragen hier klären und den klein kram beim TÜV fragen ^^

Zumindest machst du dabei keine zusätzlichen Fehler bei der weiteren Planung.

Rechtsgrundlage ist in Deutschland die Leichtmofa-Ausnahmeverordnung (StVRAusnV) Nach deutschem Recht werden diese Fahrzeuge als Leichtmofa bezeichnet. Die Anlage zu der genannten Verordnung nennt die Bedingungen für ein solches Leichtmofa. (...) Mofas und Leichtmofas benötigen in Deutschland eine Versicherung und eine Betriebserlaubnis (BE bzw. ABE). Während in den 50er Jahren für Mofas und Fahrräder mit Hilfsmotor eine allgemeine Betriebserlaubnis für den Motor genügte, muss seit 1960 eine Betriebserlaubnis für das jeweilige Fahrzeug vorliegen. Fahrer von Leichtmofas sind von der Helmpflicht befreit. Die Leichtmofas müssen bezüglich der Lichttechnik nicht die technischen Anforderungen an Mofas sondern nur die der Fahrräder erfüllen.

Quelle: http://www.hilfsmotor.eu/wiki/Verkehrsrecht

Und wo bekomme ich dann die BE/ABE her ? Mit dem Fahrrad zum TÜV radeln und Papiere dafür machen? :D

Fahrer von Leichtmofas sind von der Helmpflicht befreit.

Hier muss man jedoch nachschauen, ob das Fahrzeug in den Zulassungspapieren wirklich als Leichtmofa eingestuft ist. Das ist nicht zwingend so. Wenn in den Zulassungspapieren eine andere Einstufung steht, gilt § 21 a Absatz 2 und damit ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH, sollte sich nach meinem Überblick auch in den Fahrzeugpapieren finden) maßgeblich:

"Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind."

Quelle: http://www.hilfsmotor.eu/wiki/Verkehrsrecht

Der Link läuft ins Leere.