Fahrrad Hupe

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Verboten ist es aufgrund der StVZO die AirZound am Fahrrad fest angebaut zu haben.

Du darfst sie jedoch besitzen und du darfst sie auch auf dem Fahrrad transportieren!

Gut, dass die AirZound innerhalb von Sekunden komplett abnehmbar ist. "Was? Nein, die transportiere ich nur!"

Mal davon abgesehen, ist die Kontrolle extrem unwahrscheinlich. Und notfalls zahlt man halt die OWI von 15€.

Über den Gehweg ausweichen, weil der Radweg zugeparkt ist, kostet das Gleiche (15 €) - und wen hält das davon ab es trotzdem zu machen?

http://www.adfc.de/bussgeldkatalog/

Danke für den Stern!

In dem Zusammenhang würde ich es auch gerne auf ein Bußgeld ankommen lassen. Widerspruch ankommen lassen und das vor Gericht aushandeln. Spätestens wenn es vom höchsten Gericht als in Ordnung zur Benutzung in Gefahrensituationen erlaubt ist. Ist das Gesetz gekippt.

Schließlich muss man sich auch in Gefahrensituationen bemerkbar machen. Jeder Mensch hat schließlich ein recht auf körperliche Unversehrtheit somit ist diese Hupe nur ein Gefahrensignal zum Schutz der eigenen Gesundheit, nicht mehr und nicht weniger. Ich denke mal ein Gericht würde das genauso sehen.

Das die StVO/ StVZO keine anderen Signalmittel zulässt beruht sicher auf der Tatsache, das diese zum Zeitpunkt der Erlassung keine Anderen kannten.

Ein Teil der Paragraphen gehen warscheinlich noch auf Kaiser Wilhelms Zeiten zurück.

Übrigens, das betrifft auch Auto und LKW Hupen.

Und, es tut sich was am StVO-Himmel. Siehe Fahrradbeleuchtung. Vlt. sind in 10 Jahren die Klingeln dran. Aber bis dahin...warten.

Ist zwar verboten, ich bin mir aber sicher das die Cops anderes zu tun haben als dich wegen einer "Hupe" herauszuziehen.

Ich hatte einen Seitenwagen (DIY) an mein Fahrrad gebaut, und mich hatt keiner Angehalten.

Woher ich das weiß:Hobby

Für Fahrräder gilt § 64 a StVZO. Dieser § ist die Ausrüstungsvorschrift. Schallzeichen sind außer an Kfz nur an Fahrzeugen vorgeschrieben, deren Annäherung nicht an ihrem Fahr- oder Betriebsgeräusch erkannt werden kann (z.B. Fahrrad). Deshalb müssen Fahrräder und Schlitten mit einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein. Radlaufglocken sind unzulässig. Das charakteristische Schallzeichen für Fahrräder und Schlitten wird durch die Glocke, bei Kfz durch eine Hupe erzeugt. Andere Schallzeichen führen zu Mißdeutungen und bewirken Unfallgefahr.

Mißachtung der Ausrüstungsvorschrift: 15.- EURO laut Tatbestandskatalog

Mißdeutung ist es in nicht wenigen Fällen auch, dass der (einem Primaten gleichende) Autofahrer anfängt, ein alternativloses Schreien als Provokation wahrzunehmen und deshalb erst recht "amok" zu fahren. Da will ich mich durch die Hupe provoziert fühlen dürfen.

Es geht um die Fussgänger. Ab einem gewissen Alter verliert das menschliche Gehör die Fähigkeit tiefe Töne wahrzunehmen. Also ist die Gefahr recht groß, einen Senior unabsichtlich umzunieten. Aber gegen eine zusätzliche Hupe ist nichts einzuwenden (Habe ich auch). Nur im Zweifelsfall zu entscheiden mit was ich mich bemerkbar mache ist Reaktionssache. Nicht wirklich hilfreich, sorry; Grauzone eben.

Ach nochwas: Du kannst einen Autofahrer wirklich mit einer Autohupenlautstärke zu Tode erschrecken - wenn er Dich nicht gesehen hat (toter Winkel) und das Steuer verreisst kann es wirklich bitter werden

@wandananda

Dummerweise sieht es noch übler aus, wenn man nur klingelt. Moderne Autos sind nämlich so gut isoliert, daß man innen einen draußen klingelnden Radfahrer kaum hören kann. Und wenn der Autofahrer dann noch das Radio an hat, das Navi etwas quäkt oder telefoniert wird... Keine Chance für den Radfahrer.

Ein Autofahrer, der wegen einem Hupen das Steuer verreist... Da sollte besser die Fahrtauglichkeit überprüft werden.

@wandananda

Lieber erschrecke ich einen Autofahrer "zu Tode", als daß ich mich von ihm umnieten lasse.

Also ich wäre als Autofahrer dem Radfahrer irgendwann dankbar; ich möchte mit dem Auto keinen Unfall verursachen, noch weniger jemanden verletzen.

Und die üblichen "Ping-Klingeln" hört man im Auto nichtmal, wenn das Radio aus ist. Dank ausgeprägter Radwegallergie komme ich selber zum Glück selten in tote Winkel und brauche nicht hupen.

Laut Paragraph 64a der Stvzo http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/BJNR067910012.html befindet man sich dort aber nicht in einer Grauzone, Sondern die Hupen sind verboten. Ich kann ja verstehen. dass man die Hupen nicht gegen Fußgänger und andere Radfahrer einstzen darf. Dann sollte es Autofahrern aber auch verboten werden Radfahrer und Fußgänger anzuhupen.

@macbeam

Hmm, ich hupe Fahradfahrer und Fußgänger nicht an. Es sei denn, sie sind weiblich und... naja, Du weisst schon. Ich warne die Fahradfahrer und Fußgänger vor einer Gefahr. In dem Fall vor 1,6 t massivem Blech.

@LukeLukas

Achso warnen nennst du das, weil man als Fahrradfahrer auf der Straße fährt, weil die Autofahrer mal wieder den Radweg benutzen. Die kommen dann mit ca. 50 - 70 Stundenkilometer an, hupen und wollen vorbei. Wenn man dann wieder auf den freien radweg wechselt versuchen sie einen abzudrängen. Ich nenne das Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs, gefährliche Körperverletzung eventuell sogar ein Tötungsdelikt. Dann nehme ich mal ein anderes Recht wahr wie Notwehr.