Fahrrad geklaut (nicht angeschlossen).......

11 Antworten

nachdem viel spekuliert wurde und teilweise richtige Antworten dabei waren, will ich mal kurz zusammenfassen: In der Hausratversicherung besteht u.a. Versicherungsschutz bei Einbruchdiebstahl. Da hier kein Einbruch vorlag, fällt das schon mal aus. Dann kann man Fahrräder noch gegen sogenannten einfachen Diebstahl versichern. Du muß also prüfen, ob Du diese (kostenpflichtige) Klausel eingeschlossen hast. Wenn dem Versicherer allerdings bekannt wird, dass Du das Fahrrad nicht angeschlossen hast, wird er auch dann die Leistung ablehnen, weil Du den Versicherungsfall grob fahrlässig begünstigt hast. Vermutlich wollte da nur der Pizzabote auf das Grundstück kommen, um seine Lieferung abzugeben. Als er das nicht angeschlossene Fahrrad gesehen hat, wurde er in Versuchung geführt, das Teil mitzunehmen. Du hast also quasi einen unbescholtenen Bürger zu einer Straftat angestiftet ;-)

Grundsätzlich ist ein Fahrrad, das in der Wohnung, im Keller, in der Garage oder im verschlossenen Fahrradraum steht, als beweglicher Besitz in der Hausratversicherung eingeschlossen.

Da das leider nicht auf dich zutrifft hast du keinerlei anspruch.

Vil. hast du aber auch dein Fahrrad in der Police mitversichert. Dann wäre das Fahrrad gedeckt.

Zwar ist dieser meist nur gedeckt nach 6 Uhr morgens, aber vor 22 Uhr abends und es wird eine Zeugenaussage benötigt, aber in allerdings hat die Versicherung so gut wie keine Möglichkeit, den Gegenbeweis zu erbringen.

MfG. icekeuter

blöde frage, aber wenn ich jetzt das fahrrad bei der polizei versichere geht das noch?

@poppie206

Bei der Polizei versichern?????

Versicherungen treten nur für Schäden in der Zukunft ein, nicht für Schäden die schon entstanden sind.

@Klammlosewelt

frag mich net, des hat der über mir geschrieben!

@poppie206

Wie Klammlosewelt bereits geschrieben ein:

Versicherungen haften nicht für die Vergangenheit. Denn wären höchstwarscheinlich schon alle Versicherungen pleite und kaum einer hätte Sie.

PS:

Unter Police versteht man den Versicherungsschein. Dies ist der Vertrag zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsnehmer. Hiermit wird der Vertragsumfang und die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen geregelt.

MfG. icekeuter

Ist das Fahrrad denn in deiner Hausratversicherung gegen einfachen Diebstahl versichert?

Und gibt es eine Nachtzeitklausel?

Lies vorher mal in den Versicherungsbedingungen nach, bevor du zur Polizei gehst.

Das steht in deinem Versicherungsvertrag.

ja stimmt, aber denkst du das ich eine Chance haben könnte?(Damit ich heute beruhigt einschlafen kann!)

Du meinst, ob die Versicherung den Schaden erstattet? Hier heißt es "nein".