Fahrrad geklaut, Dieb behauptet das Frauenrad ist sein. Polizei will Beweis von mir und ich muss wahrscheinlich das Schloss des Diebes bezahlen?

10 Antworten

Der Fehler bestand darin, dass ihr nicht sofort die Polizei gerufen habt. Wenn man ein geklautes Fahrrad wiederfindet, versucht man nicht, unter Sabotage an fremdem Eigentum, es wieder "zurückzuklauen". Man ruft die Polizei und teilt denen das mit.

Hast du dein Fahrrad nicht als gestohlen gemeldet? Wenn ja, wüsste die Polizei doch, dass DIR genau DIESES Fahrrad abhandengekommen ist - bereits bei der Anzeige hätte die Polizei Fotos von dem Fahrrad erhalten können/sollen. Dann würdest du jetzt nicht in so einem Schlamassel sitzen.

Zeige dem Sachbearbeiter die Fotos und teile ihm mit, dass diverse Familienmitglieder und Freunde bezeugen können, dass es dein Rad ist. Darüber hinaus sollte der andere Typ doch sicher noch die Rechnung haben, wenn er es angeblich erst vor zwei Wochen gekauft hat..?

Das mit der Sachbeschädigung des Hausmeisters ist korrekt, auch da kann noch ein Ermittlungsverfahren kommen.

"Man ruft die Polizei und teilt denen das mit." Bis die Polizei da ist, kann mein Rad ja sonst wo sein und hätten meine Freundin und ich die Polizei gerufen und dann kommt die Gruppe Männer raus, die ja rausgekommen ist... als unser Hausmeister das Schloss geöffnet hat, meinst die hätten auf uns zwei gehört? Die waren locker über 18 und dann dieser Betreuer, der war so dumm. Ich will nicht beleidigen, doch der nahm die gleich in Schutz und meinte, sie sollen nichts mehr sagen... als die Polizei da war.

:/ Als der Betreuer die Polizei gerufen hat, war die 10  oder 15 Minuten später erst da.

@AnneKathrin16

Ich kann mir beim allerbesten Willen nicht vorstellen, dass ein Hausmeister mit dem Bolzenschneider losmarschiert, nur weil ein Schüler behauptet, er hätte sein geklautes Fahrrad entdeckt.

@TrudiMeier

"Ich kann mir beim allerbesten Willen nicht vorstellen, dass ein Hausmeister mit dem Bolzenschneider losmarschiert," Es gibt halt noch nette Menschen und nicht nur Egoisten und Narzisten hier.

@AnneKathrin16

Hat mit netten Menschen nix zu tun. Würdest du etwas netterweise losziehen und eine Straftat begehen, nur weil jemand eine Behauptung aufstellt? Ich wette, du würdest dir bei einem gleichen Fall auch nicht den nächsten Bolzenschneider schnappen.

Zeige dem Sachbearbeiter die Fotos und teile ihm mit, dass diverse Familienmitglieder und Freunde bezeugen können, dass es dein Rad ist.

Nutzt nix - das ist kein Eigentumsnachweis von genau diesem Fahrrad. Höchstens von einem Fahrrad, welches genauso aussieht. Und das könnte auch geliehen sein..... Fotos sagen also so gut wie nix aus.

@TrudiMeier

Ein Eigentumsnachweis nicht, aber es sind glaubhafte Indizien, die natürlich eine Rolle spielen, wenn keiner der Beteiligten einen Eigentumsnachweis erbringen kann, was hier wohl der Fall sein wird. Ja, so arbeitet die Polizei.

@Fragesteller: Bis die Polizei da ist, können auch Aliens kommen und das Rad mitnehmen. Was ist das denn für eine Argumentation? Du stehst neben deinem geklauten Fahrrad und rufst die Polizei. Und wenn das Fahrrad sich in der Zwischenzeit entfernt, dann kannst du auch das über den Polizeinotruf mitteilen.

Wenn da irgendwelche komischen Typen rauskommen, dann hast du wohl besser die Polizei verständigt, als dass die dich beim Knacken ihres Schlosses erwischen...

@Maro95

Ja, so arbeitet die Polizei.

Ich weiß, wie die Polizei arbeitet - schließlich hab ich lange genug bei dem Verein gearbeitet.  Die FS hat KEINE Diebstahlsanzeige gestellt, das Rad ist nicht polizeilich registriert, die FS hat keinerlei Eigentumsnachweis außer Zeugenaussagen und ein Paar Fotos, die ganz klar nicht den Nachweis erbringen, dass GENAU DIESES Fahrrad ihr Eigentum ist. Statt die Polizei zu rufen, knackt sie ein Schloss.....nun rat mal , was die Polizei tun wird.

@TrudiMeier

Ja, liebe Kollegin, die Fragestellerin wird durch die polizeilichen Maßnahmen mitbekommen haben, dass man es genau so eben nicht machen sollte - wie es richtig geht, habe ich versucht, in meiner Antwort darzulegen ;)

@Maro95

Zumindest ist sie jetzt einen Tick schlauer, wie die Polizei arbeitet. Einsichtig, dass sie hier Mist gebaut hat, ist sie aber leider nicht. Mich würde jetzt noch die Sichtweise des Hausmeisters interessieren.....

Der Dieb hat vor der Polizei behauptet, dass mein Frauenrad seines sei und er hätte es vor zwei Woche gekauft hätte.

Durchaus möglich. Selbst wenn es sich tatsächlich um dein Rad handelt, ist damit noch nicht bewiesen, dass der jetztige Besitzer es auch geklaut hat.

Die Polizei hat unsere Personalien jetzt aufgenommen und will von mir
einen Beweis, dass es sich um mein Fahrrad handelt, obwohl es meine
Freundin bezeugen kann, meine Eltern und ich

Und? Auch wenn hunderte von Fotos existieren, die dich mit einem solchen Fahrrad zeigen, ist das kein Eigentumsbeweis. Es gibt sicherlich hunderte gleich aussehender Fahrräder.  Ein Fahrrad hat eine Rahmennummer. Jeder vernünftige Mensch lässt sein Fahrrad mit der Rahmennummer bei der Polizei registrieren. So kann jederzeit nachgewiesen werden, wem das Rad gehört. Die Unterlagen dazu bewahrt man selbstverständlich auf. Manche Fahrradhändler lassen die Rahmennummer gleich beim Kauf bei der Polizei registrieren. Wenn du das nicht getan hast und auch keine Unterlagen über das Rad mehr hast, wirds wohl schwierig mit dem Eigentumsnachweis.

sonst hätte er ja nicht gelogen.

Wobei hat er denn gelogen? Das kannst du doch gar nicht wissen.

Durch das Knacken des Schlosses hast du mit dem Hausmeister zusammen einen  Fahrraddiebstahl begangen. Auch wenns deins ist - was du nicht beweisen kannst. Wenn du dir so sicher bist, dass es dein geklaute Rad ist - dann holt man sofort die Polizei.

"Wobei hat er denn gelogen? Das kannst du doch gar nicht wissen."

Mein Fahrrad wurde am Freitag geklaut und er hat gesagt: "I bought it two week ago.". Der Typ hat auch "two week" gesagt, weil er anfangs noch so getan hätte also ob er es vor einer Woche gekauft hätte, die Polizei hätte da gleich misstrauisch werden sollen.

@AnneKathrin16

Und? Ist dein Fahrrad registriert? Nein? Zeugenaussagen und Fotos sind nur ein Nachweis, dass du ein identisch aussehendes Fahrrad hattest. Nicht aber, dass es genau dieses ist.

@TrudiMeier

Was TrudiMeier sagen willl ist, dass die Polizei ja nicht wissen kann, dass es dein Fahrrad ist. Für die ist der objektive Sachverhalt erstmal, dass du mit dem Hausmeister ein Fahrradschloss geknackt hast. Die können dir nicht in den Kopf schauen sondern nur die Fakten beurteilen.

Hast du den Fahrraddiebstahl bei der Polizei angezeigt?

Hier müssen sie zwei Dinge unterscheiden. Das Strafrecht und das Zivilrecht.

Um den Dieb anklagen zu können wäre genau nachzuweisen, das es sich um Ihr Fahrrad handelt. Das Problem dabei ist, es könnte sich ja um das gleiche, aber nicht das selbe Fahrrad handeln. Beim Strafrecht gilt, in "dubio pro reo" im Zweifel für den Angeklagten. Dementsprechend beracht die Polizei da einen möglichst schlüssigen Beweis das es sich um dieses Fahrrad handelt. Ideal wäre natürlich eine Rechnung oder Dokument auf der die Rahmennummer vom Hersteller oder Händler vermerkt ist.

Etwas ganz Anderes ist die zivilrechtliche Situation, also die Frage, wer das Fahrrad behalten darf und wer für den Schaden aufkommen muß. Hier ist es die Frage, wem der Richter am Ende glaubt. Bei gestohlenen Sachen gilt dabei die Besitzvermutung nicht, und es wird zunächstmal nach Beweisen des ersten Anscheins gegangen.

Und müssen wir jetzt das Schloss von dem Dieb bezahlen?

Hier liegt die Beweislast bei Besitzer des Schlosses, d.h. dieser müßte nachweisen, das es tatsächlich sein Fahrrad ist.

Der Dieb hat vor der Polizei behauptet, dass mein Frauenrad seines sei und er hätte es vor zwei Woche gekauft hätte.

Das ist durchaus möglich. Er kann es ja vom Dieb abgekauft haben ohne zu wissen, das es sich um ein gestohlenens Fahrrad handelt.

Du hättest eben die Polizei rufen sollen, man darf eben nicht sein Eigentum zurück klauen. Hätten dein Lehrer und der Hausmeister wissen müssen.

Du musst das Schloss sicher nicht ersetzen, hast es ja nicht kaputt gemacht.

Deine Bilder werden reichen.

"Du musst das Schloss sicher nicht ersetzen, hast es ja nicht kaputt gemacht." Ich nicht, aber dann der Hausmeister und der soll ja keinen Stress bekommen, also müsste ich es dann bezahlen. :/ Sagen die Leute hier. :(

@AnneKathrin16

also müsste ich es dann bezahlen. :/ 

Das verlangt der Anstand von dir.

@vierfarbeimer

Absolut nicht, der Hausmeister ist erwachsen und hätte es besser wissen müssen. Der Hausmeister hat die Sachbeschädigung gemacht und haftet auch dafür. 

@Goodnight

Es sei denn, die Fragestellerin hätte ihm weisgemacht, sie kriege ihr Schloss nicht auf........

Hallo,

Hast du den mittlerweile ein Update was mit dem Fahrrad passiert ist? :)