Fahrrad geklaut - wieder gefunden

8 Antworten

Wo soll er denn diese Bescheinigung her haben?Von dem Dieb?Das wäre dann Hehlerware und das Rad wäre Deins,der Typ guckt in die Röhre.Wenn es allerdings beim Fundbüro gelandet ist und er es da gekauft hat,hast Du schlechte Karten,weil er dann tatsächlich eine Bescheinigung darüber hat.

Ne, er hat es in einem Busch gefunden.

Wo soll er denn diese Bescheinigung her haben?

Vom Fundbüro.

Vom Fundbüro kriegst du einen Wisch. Wenn du was abgibst kannst du einen Anspruch darauf anmelden,auch auf Finderlohn,sollte sich jemand melden.

Wenn nicht,ist die Fundsache dem Finder,wenn der kein Bock auf Sperrmüll hat,kommt es in die Versteigerung.

@Kinderschreck1

Hmm,vielleicht mal meinen Post richtig lesen?

Eben, es gibt da im BGB nämlich so einen Paragrafen 935 Absatz 2.

Wenn er Ihn hat, und aber nicht abgegeben hat, dann ist das mit den 6monaten ungültig, da es ja dann inoffiziel ist.

Das Fahrrad gehört immernoch dir, und es ist dein eigentum, da du jetzt weist wer es ist, und beweise hast, das es dein Fahrrad ist, würde ich ein Anzeige wegen Diebstall erstatten.

Viel glück weiterhin:-)

Vielen dank. Aber nach einen Jahr eine Anzeige wegen Diebstahl? Wird das gut gehen? Ich mein, vielleicht hat es ja jemand geklaut und in einem Busch geschmissen und er hat es wirklich gefunden. Ob er es 6 Monate im Fundbüro hatte, glaub ich nicht.

@DasTelefonbuch1
Aber nach einen Jahr eine Anzeige wegen Diebstahl?

Was spricht dagegen. Die Anzeige erstattest du natürlich gegen Unbekannt.

Hast du die Frage kapiert? Scheinbar nicht.

An sich ist es so oder so deins, egal was das Fundbüro dazu sagt. http://dejure.org/gesetze/BGB/977.html

Fast, § 977 ist nur Grundlage für einen Anspruch auf Übertragung des Eigentums. Das Eigentum selbst ist aber noch nicht übergegangen. Mal von der Frage abgesehen, ob man durch Fund Eigentum an gestohlenen Sachen erwerben kann.

Also ich schließe mich an: Das Rad ist und bleibt dein Eigentum. Falls er keine Bescheinigung vorweisen kann, daß er es bei einer Auktion des Fundbüros gekauft hat, so muß nur irgendwie bewiesen werden ob er einen Diebstahl oder eine Fundunterschlagung begangen hat. Wenn er hartnäckig ist: Anzeige!

Eine Anzeige bringt einem die Sache nicht zurück.

@jurafragen

Nochmal gaaanz langsam: Das Rad befindet sich anscheinend momentan im Polizeigewahrsam. Nun liegt es an den 2 Kontrahenten zu beweisen, wer der recht- mäßige Besitzer ist. Unser Freund Telefonbuch kann dies durch Fotos, durch den richtigen Schlüssel und andere Anscheinsbeweise. Der Gegner versucht eine Bestätigung des Fundbüros beizubringen, was ihm aller Voraussicht nicht gelingen wird. ALSO WO LIEGT DAS PROBLEM?

Seit ihr alle nicht in der Lage zu lesen?

Der jetzige Besitzer hat das Rad gefunden,beim Fundbüro abgegeben und einen Besitzanspruch angemeldet.

Wenn sich dann keiner (der damalige Besitzer hat es ja nicht für Nötig befunden sich beim Fundbüro zu melden!) meldet,ist das Raf RECHTMÄSSIG EIGENTUM des Finders!

Ich habe nicht geschrieben, dass er es abgegeben hat. Er hat gesagt er hat es im Busch gefunden, behalten, Fundbüro angerufen und trotzdem eine Bescheinigung bekommen.

@DasTelefonbuch1

So habe ich und viele andere, die lesen können es auch verstanden ;)

Der ursprüngliche Eigentümer hat aber einen Anspruch auf Besitzverschaffung aus § 977 BGB.

@jurafragen

Und eben deshalb kann er keine Bescheinung haben. Das macht KEIN Fundbro...

"Hallo, fundbüro! Ich hab gerade im Wald eine Aktenkoffer mit Geld gefunden, kann ich den gahlten?" "Warten Sie ein halbes Jahr, dann kriegen sie die Bescheinigung!"

(Esetze da durch Auto, Schmuck, Wohnungseinrichtung usw...)

Definitv gelogen.

@EvanAllmighty

Du hast also noch keine Fundsache abgegeben,sonst würdest du nicht so einen Müll labern