Fahrrad Diebstahl im Keller?
Hallo miteinander,
ich wohne in einer Mietwohnung, in der letzes Jahr unten im Fahrradkeller eingebrochen wurde. Nun teilte mir die Polizei mit, dass die Täter verurteilt wurden. Das reicht mir bei langem nicht. Wie kann ich vorgehen? Es handelt sich um drei Fahrräder, ich kann mit der Information der Polizei nicht viel anfangen.
Evtl. auf den Schaden anzeigen/verklagen? Wie bekomme ich am besten die Summe der Fahrräder wieder.
Bitte nur seriös antworten .
6 Antworten
Hausratversicherungen haben sich in den letzten Jahren sehr gewandelt. Früher waren Fahrräder mit drin, nun muss man sie meist separat mit absichern über eine Zusatzklausel, die natürlich kostet. Schaue in Deinen Vertrag, sprich mit der Versicherung und wenn sich nix tut, zum Termin kündigen und eine neue suchen, bei der dieser Spaß enthalten ist.
Waren die Räder denn abgeschlossen? Ist der Zugang zum Raum nur mit Schlüssel möglich? Denn die Hausrat zahlt nur bei schwerem Diebstahl, also wenn ein Schloss geknackt oder der Raum aufgebrochen wurde.
Ob bei dem Verurteilten überhaupt was zu holen ist, ist ja wohl zu bezweifeln.
Zunächst mal sind das zwei Paar Schuhe. Also Strafverfahren und zivilverfahren. Schadensersatz kann aber über das sogenannte adhäsionsverfahren an das Strafverfahren angeschlossen werden.
Nachdem das Strafverfahren gelaufen ist, ist es für ein Adhäsionsverfahren zu spät.
Das mag stimmen, trotzdem ist ein Vermögensschaden entstanden den man sich als geschädigter wieder zurückholen kann. Dann wird halt ein zivilrechtliches Verfahren eingeleitet
Ja, aber eben mit Kostenrisiko. Das Adhäsionsverfahren ist billiger.
Ja, du kannst die Täter auf Schadensersatz verklagen. Das hilft dir aber nur begrenzt, wenn sie kein Geld haben. Dann trägst du deine Kosten erst mal noch zusätzlich.
Ich fürchte, es kann nicht einmal die Schadensumme gerichtsfest belegt werden.
Ich bin etwas irritiert. Einen solchen Einbruchschaden innerhalb eines Mietshauses sollte eigentlich deine Hausratversicherung regulieren. Das ganze passiert dann sogar zum Neuwert.
Leider nicht, die Hausratversicherung greift erst ein, wenn es in deiner Wohnung passiert. Im Fahrradkeller zählt leider nicht dazu ...
Dann solltest Du darüber nachdenken, deine Versicherung zu wechseln, bzw. dich nicht abwimmeln lassen. Mir wurden vor ein paar Jahren 2 Räder aus dem Fahrradraum gestohlen und der Schaden wurde vollständig reguliert.
Fakt ist, dass Du im Zuge eines Zivilverfahrens vermutlich wenig holen kannst. Zum einen wird dort nur der Zeitwert berücksichtigt, zum anderen gehst Du sowieso leer aus, wenn bei denen nichts zu holen ist.
Fahrrad die im Keller verschlossen sind, sind über die Hausratversicherung abgesichert.
Die Versicherung teilte mir mit, dass es nicht so sei. Die Hausrat greife da nicht ein außer wenn es im Eigenen zuhause stattfindet. Im Fahrradkeller befinden sich auch Fahrräder der Nachbarn.
Was wäre dein Vorschlag, wie ich da voran gehen soll ?
Wenn die Fahrräder ab- oder angeschlossen sind, dann müssten sie auch bei Diebstählen aus dem Fahrradkeller zahlen.
Dann hat sich wohl einer verzockt und eine Billigstvariante sich unterjubeln lassen. Es wurde eingebrochen, also sind diese Dinger Hausrat, ganz einfach.
Zur Polizei gehen und ein Ädhäsionsverfahren beantragen ?
Oder wie meinst du das ?