Fahrrad Diebstahl welche strafe droht mir jetzt?
Also ich hatte von ein freund ein bolzenschneider für den garten geliehen und wollte es zuhause ablegen als ich auf den weg nachhause war mit mein freund meinte er bei einer station lass aussteigen als wir dann ausgestiegen sind wollte er den bolzenschneider drauf hin hab ich es ihn gegeben und er hat versucht das fahrrad aufzumachen als dann ein mann vorbei kam rannte er schnell mit dem bolzenschneider weg und machte eine runde um den block und gibte es mir wieder als ich dann nachhause gehen wollte mit mein freund haben uns die polizisten umzingelt und mitgenommen meine frage jetzt welche strafe droht mir
PS: bin 15 und der andere 16 und das fahrrad war so ein oma fahrrad und das schloss ging nicht mal auf ich hab auch keine vorstrafen oder ähnliches war auch nicht betrunken oder so
4 Antworten
Ja,ne. is klar. ich leihe mir auch regelmäßig einen Bolzenschneider für "Gartenarbeiten" aus. Ist ja auch das richtige Werkzeug für den Garten.
Mit gehangen, mit gefangen, sagt man. Ihr werdet beide des versuchten schweren Diebstahls angeklagt.
Nein! RADieschen-Ernte.
Ne eigentlich wollte ich damit meine haare schneiden
Hättest Du Löwenzahn mit stahlharten Wurzeln im Garten, dann wüsstest Du wie wichtig da ein Bolzenschneider ist! :-)
Es wird Dir sehr schwer fallen, glaubhaft zu machen, dass Du nur zufällig mit dem Bolzenschneider unterwegs warst. Für was für Gartenarbeiten braucht man denn einen Bolzenschneider? Und es ist auch wenig glaubhaft, dass Du nicht wusstest oder ahntest, was Dein Freund mit dem Bolzenschneider vorhatte.
Es war jedenfalls versuchter Diebstahl, und weil das Fahrrad abgeschlossen war, handelt es sich um einen besonders schweren Fall des Diebstahls (§ 263 (1) 2.) Im Erwachsenenstrafrecht steht darauf eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 10 Jahre. Bei Euch kommt sicher Jugendstrafrecht zur Anwendung. Da kann alles mögliche rauskommen von gemeinnütziger Arbeit (Sozialstunden) bis Jugendarrest. Die Höhe wird wohl darauf ankommen, ob ihr zuvor schon mal wegen solcher Dinge mit der Polizei oder mit dem Gericht zu tun hattet.
Nein noch nie was mit der Polizei zutun gehabt
Da hättet ihr früher anfangen müssen. Mit 13 ist man noch nicht strafmündig.
Zumindes galt das bisher! Vielleicht wird die Anzeige ja fallen gelassen, dann habt ihr Glück. Ansonsten vermutlich Sozialstunden.
Kann auch eine Geldstrafe kommen ? und mit den sozialstunden was müsste ich zb machen
Das hängt davon ab, ob es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, oder die Sache wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.
Das Strafmaß ist Sache des Richters (Geldstrafe oder Sozialstunden).
Das wird auch in der Akte stehen oder ?
kommt darauf an, wie gnädig der richter ist. ihr seid Helden.
Um den Zaun zu schneiden ?