Fahrlerlaubnisbehörde Untätigkeitsklage erheben?

2 Antworten

Das heißt nicht Untätigkeitsklage sondern das wäre ein Disziplinarverfahren. Da ich die Rechtslage nicht genau kenne und die Bearbeitung schon teilweise begründet so lange gedauert hat, weiß ich es in deinem Fall auch nicht. Aber wahrscheinlich hast du den Führerschein schon in 3-4 Wochen

Vielen Dank für deine Antwort! Soweit ich informiert bin, sind die Voraussetzungen für eine Untätigkeitsklage tatsächlich gegeben. Ich denke ein Disziplinarverfahren wird nicht durchkommen. Der Gang zum Anwalt bleibt wohl nicht erspart.

@User2021832

Du könntest auch einfachein Einschreiben an den Direktor des Amts schicken in dem du ein Verfahren bzw. eine mögliche Untätigkeitsklage ankündigst, falls nicht bald entschieden wird. Aber generell glaub ich, dass es in deinem Fall nichts bringt, in 3 Wochen hast du den Führerschein vll schon

Man ist ja nicht untätig. Bringt also nichts.