Fahrkartenfälschung
Also, bin vor einiger Zeit mit einer gefälschten Fahrkarte einer Freundin gefahren und erwischt worden. Auf jeden Fall hab ich die 40€ Fahrpreisnacherhebung gezahlt. Heute morgen hat die Polizei angerufen und gemeint ich muss zu einem Vorgespräch kommen. Was genau erwartet mich da weiß ja jemand was? .. Bin bald 16 Jahre alt.
6 Antworten
Anzeige wegen Erschleichung von Leistungen, Urkundenfälschung und Betrugsversuch. Du kannst dich auf eine Gerichtsverhandlung gefasst machen. Sozialstunden sind mindestens fällig. Aber je nach Richter kannst du dafür auch in den Knast wandern. Anfang des Jahres ist in Magdeburg ein 16 jähriger wegen Schwarzfahrens zu einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Ich denk jetzt mal nicht dass ich in Knast wander. Hab ja bis jetzt nichts kriminelles verbrochen.
Haha, gut so gib ihm Zunder
Kleine Geldstrafe eine Verwahrnung wens das erste mal war und du sonst nichts verbrochen hast passiert da nicht viel.
Das wär schön..
Ja, das kann ich dir sagen. Es gibt ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung. Allerdings musst du einer Ladung durch die Polizei nicht nachkommen, und einem Anruf schon gleich gar nicht. Wenn etwas gegen dich vorliegt, dann musst du Post bekommen von der Staatsanwaltschaft, in der steht, dass ein Ermittlungsverfahren eröffnet ist, und beinhaltet den Tatvorwurf. Dieses "Gespräch" bei der Polizei ist nur eine Art "Vorermittlung". Ich rate dringend, diesen Termin nicht wahrzunehmen, bevor du nicht weißt, was der Vorwurf ist. Wenn du dazu noch Fragen hast, kannst du mich gerne kontaktieren.
Nichts würde passieren, weil dich die Polizei nur bitten kann, vorbeizukommen. Ladungen zur Polizei kann man, muss aber nicht Folge leisten. Egal, ob du hingehst oder nicht, wird trotzdem ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, und dann bekommst du einen Termin bei der Staatsanwaltschaft, den musst du dann wahrnehmen. Ich habe dir empfohlen, nicht mit der Polizei zu sprechen, weil alles, was du da aussagst, und was du später aussagst, verglichen wird, um dich als Lügner zu überführen. Ich schreibe das jetzt absichtlich so einfach. Je öfter man aussagt, um so mehr kann man sich verhaspeln. Oder weißt du nach einem halben Jahr noch, was du damals ausgesagt hast? Und die Polizisten sind Profis. Die wissen, wie man eine Aussage bekommt. Und dem bist du nicht gewachsen. Deshalb lass es, oder geh zumindest mit deinem Vater oder Mutter hin, aber auf keinen Fall allein.
Urkundenfälschung,
§267 StGB
Du wirst zum Sachverhalt befragt. Da es sich um Urkundenfälschung handelt, wirst du mit einer Gerichtsverhandlung rechnen müssen und wahrscheinlich zu Sozialstunden verurteilt.
Was denkst du? Wie viele etwa? Geldstrafe?
Warum soll ich kein Gespräch bei der Polizei führen? Was würde passieren wenn ich nicht erscheine.