Fahrerlaubnis Theorieprüfung Antrag?
Hallo. Ich habe vor beinahe einem Jahr den Theoriekurs gemacht, habe es dann leider ziemlich schleifen lassen, und bin erst vor kurzem nochmal alles durchgegangen, so dass ich jetzt prinzipell die Theorieprüfung machen könnte (Sehtest und Erste Hilfe Kurs habe ich). Daraus folgen jetzt aber zwei Fragen.
- Auf einem der Zettel steht, nach einem Jahr ist die "Ausbildung zwangsweise beendet". Gilt das auch, wenn ich, bevor das Jahr vorbei ist, die Theorie Prüfung anmelde und mit Praxis-Fahrstunden anfange? Also lohnt es sich noch die Theorieprüfung zu machen, wenn ich es nicht schaffe in der Zeit auch Fahrstunden und Praxisprüfung zu machen?
- Die Sachbearbeiterin meiner Fahrschule hat mir geschrieben, ich sollte "den Antrag bei der Führerscheinbehörde" abgeben, dann würden sie benachrichtigt, und könnten mich für die Theorie anmelden. Jetzt weiß ich aber leider nicht so richtig, welcher Antrag gemeint ist und was beim Abgeben wichtig ist. Einen Antragzettel habe ich zwar, der scheint jedoch auch für die praktische Prüfung bestimmt zu sein.
Diese beiden Fragen stelle ich hier, weil die Frau von der Fahrerlaubnis-Behörde mir am Telefon keine Fragen beantworten wollte/konnte, und ich dachte, dass es hier vielleicht etwas schneller geht als dort per Mail.
Ich würde mich sehr über Antworten freuen:)
3 Antworten
Es ist noch gar kein Antrag beim Verkehrsamt gestellt worden?
Also .. Sehtest, Foto, Erste Hilfe, Ausweis, Geld müssen bei der Führerescheinstelle eingereicht werden .. oft manchen das Fahrschulen, manchmal muss man auch selbst hin .. scheint bei dir der Fall zu sein. Gemeint ist ein Antrag auf Fahrerlaubnis.. bekommt man in der Fahrschule oder in der Führerscheinstelle.
Wenn die Papiere bearbeitet sind .. dauert so ca 4 Wochen .. bekommt man die Zulassung vom Tüv und darf die theo Prüfung ablegen.
Da Stunden 2 Jahre gültig sind, dürfte es bei dir keine Probleme geben .. allerdings kann die Fahrschule nach einem Jahr nochmal eine Gebühr verlangen .. schau in die AGB!
Wahrscheinlich ist noch nichts bei der Führerscheinstelle angekommen.
Prüf das erst mal nach. Von der Anmeldung hast du ein Jahr Zeit für die Tho. und weiter 1 Jahr für die Prakt.
Mit Gruß
Bley 1914
Nachdem zur Ausbildung angemeldet haben, sollte baldmöglichst der amtliche Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt werden.
Der Antrag ist bei der Führerscheinstelle des jeweiligen Hauptwohnsitzes einzureichen.
Durch den Antrag wird eine Prüferlaubnis und der Führerschein erstellt.
Erst dann kann die theoretische und danach die praktische Prüfung abgelegt werden.
Der Fahrerlaubnisantrag hat dann ein Jahr Gültigkeit.
In diesem Zeitraum muß die theoretische Prüfung bestanden sein.
Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden.
Wurde die theoretische Prüfung bestanden, so muss in einem Zeitraum von einem Jahr die praktische Prüfung bestanden werden.
Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt und die theoretische Prüfung wiederholt werden.