Fahrerlaubnis eingezogen und vielleicht vernichtet ?

3 Antworten

 Denn hätte ich pünktlich mein Aufbauseminar gemacht dann hätte ich ja den alten behalten können

Genau dies hast Du aber nicht getan und daher wird dir nach Fristablauf (2 Monate), welche dir schriftlich genannt wurde, die Fahrerlaubnis entzogen.

Die gesetzliche Regelung dazu findest Du im StVG §2a Abs.3:

(3) Ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis einer vollziehbaren Anordnung der zuständigen Behörde nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 in der festgesetzten Frist nicht nachgekommen, so ist die Fahrerlaubnis zu entziehen.

...die vollziehbare Anordnung ist in deinem Fall die Anordnung zum Aufbauseminar nach StVG §2a Abs.2 Nr.1

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2a.html

Nun musst Du da die Fahrerlaubnis dir entzogen wurde diese neu beantragen, weitere Einschränkungen hast Du diesbezüglich aber nicht. Das heißt nach Neubeantragung der FE und Vorlage der Absolvierung des Aufbauseminares bekommst Du die FE neu erteilt.

Neu erteilen bedeutet hierbei, es gibt auf der Führerscheinkarte auch ein neues Ausstellungsdatum. Das alte Ausstellungsdatum wurde quasi durch Entzug "vernichtet". Deshalb muß eine neue Karte ausgestellt werden und die kostet Verwaltungsgebühren.

hätte hätte Fahrradkette. Wenn es ein Kinderspiel wäre, seinen Lappen nach einem Verkehrsvergehen wieder zu bekommen, würde der Lerneffekt verloren gehen. Strafe muss sein.

Wärst du nicht über die rote Ampel gefahren, hättest du nicht zum Seminar gehen müssen...

Du verstehst es nicht es geht mir nur darum zu wissen warum ich nicht einfach meinen alten wieder bekommen kann 

@Lakimishi

Weil du in der Probezeit bei Rot über die Kreuzung gedonnert bist.
Ich verstehe deine Denkweise. Du dagegen scheinst nicht zu verstehen, dass niemanden daran gelegen ist Verkehrssünder möglichst simpel wieder in den Straßenverkehr einzugliedern.
Ja es geht um Geld, ja die wollen dir auf den Kecks gehen und ja du hast es verdient.

@mefsio

Das Problem ist nicht die rote Ampel, sondern daß der Fragesteller offenbar über Monate seinen Kopf in den Sand gesteckt hat.

Ist etwa so, wie eine Rechnung nicht bezahlen, alle Mahnungen, Mahnbescheid, Androhung der Vollstreckung und Vollstreckungsbescheid ignorieren und sich dann beschweren, daß das Konto gesperrt ist und man "plötzlich" viel mehr zahlen muss...

Deinen alten "Lappen" kannst du nicht wieder bekommen, weil der längst geschreddert wurde.

Du wusstest spätestens nach dem Bußgeldbescheid, daß du ein ASF machen musst.

Die Aufforderung der Führerscheinstelle hatte eine Frist von 2 Monaten.

Eine Fristverlängerung ist sogar meistens auch noch möglich.

Du hast all das verpennt und bis zum Entzug gewartet!

Daher bist du jetzt auch selbst schuld, wenn ein Neuantrag nötig ist und dir weitere Kosten entstehen.

Sorry, das hast du nur dir selbst zuzuschreiben!