Fahrerkreis bei Schwerbehinderung?

4 Antworten

Eine solche Regelung gibt es nicht, aber vielleicht meinen deine Eltern etwas anderes. Wenn dein Opa wegen der Schwerbehinderung eine Ermäßigung auf die Kfz-Steuer in Anspruch nimmt, dann darf rein steuerrechtlich nur er das Fahrzeug nutzen. Das heißt aber nicht, dass nicht auch jemand anderes ans Lenkrad darf (wenn er z.B. irgendwann gar nicht mehr Auto fahren kann), nur müssen die Fahrten unmittelbar deinem Opa dienen (z.B ihn zum Einkaufen und zum Arzt bringen).

kenne da keine Eintragung eines Fahrerkreises,

das Auto dürfte für Privatfahrten nicht genommen werden können, nur für Besorgungen im Sinne des Opas. Oder eben mit Opi auf dem Beifahrersitz. Apotheke - Opi zu Freunden fahren - auch Einkäufe wenn Opi bei euch im Haushalt wohnt. Irgendwelche Reisen ohne Opi nö

Dieses Fahrzeug dürfte Steuerbefreit sein. Anderweitige Nutzungen sind damit eine Steuerhinterziehung. Opi ist der Halter

Fahrten mit Freunden fallen damit aus :))

 Ist das richtig so?

Nein. Natürlich kann man das.

Ich schätze mal eher, dass es hier im Probleme mit der Steuer geht. Wenn keine Kfz Steuer bezahlt wird, weil das Fahrzeug für die Mobilität des Behinderten genutzt wird, darf es eben für nichts anderes genutzt werden.