Fahrerkarte ja oder nein?

3 Antworten

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Unter 3,5t braucht kein Kontollgerät verbaut werden. Über 3,5t muß ein Kontrollgerät verbaut sein und dieses muß auch benutzt werden.

EU-weit gilt: Ab 3,5t Nachweispflicht.

Für Deutschland gilt: Ab 2,8t Nachweispflicht. Da aber laut EU erst ab 3,5t Nachweispflicht besteht und deswegen meistens erst ab 3,5t Kontrollgeräte verbaut sind, muß von 2,8t bis 3,49t ein Tageskontrollblatt geführt werden.

Ist aber unter 3,5t ein Kontrollgerät verbaut worden, auf freiwilliger Basis, ist dies trotzdem zu benutzen.

Sprinter unter 3,5t aber mit Anhängerkupplung sind Nachweispflichtig, da durch Anhänger höhere Gesamtmasse erreicht wird.

Ausnahmen vom Kontrollgerät:

-Polizei, Feuerwehr, THW,.....

-Handwerkerregelung im Umkreis von 50Km. Wenn das Lenken dieses Fahrzeuges nicht der Hauptbestandteil des Arbeiters ist.

Ja leider ist das so das man unter 3,5t keine Karte benötigt. Hierbei muß ich aber sagen das unsere Politiker zu Blond sind um dies endlich mal zu ändern. In meinen Augen gehört in jedes berufliche Fahrzeug ein Tachograph oder Fahrerkarte rein. Jeder Furz wird immer nur auf die LKW abgewältzt was Fahrt und Ruhezeit wie auch Ladungssicherung abgewälzt, doch Paketdienste usw werden nicht beachtet. Pketdienst Fahrzeit von 12 bis 16 Std. sind keine Seltenheit.

Gruß Wolf

Paketdienst

Ich bestätige dir hiermit, eine Fahrerkarte ist zwingend notwendig, ausser du fährst mit dem Fahrrad, da brauchst du keine, aber einen Fahrradschutzhelm empfehle ich dir.

Sehr schöne, dumme Antwort die nichts aussagt und dann auch noch falsch ist. Lass es doch das nächste mal. Das bestätige ich Dir.

@RainerB76

Was denn das für eine Antwort. Solltest besser Papa fragen, als solche Antworten zu geben.