Fahrerflucht nach Unfall beim ausparken

9 Antworten

Welche strafrechtlichen Folgen drohen?

Der § 142 StGB gibt auch das Strafmaß vor. In Frage kommen:

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren gemäß § 38 StGB oder
Geldstrafe gemäß § 40 StGB

Daneben drohen in strafrechtlicher Hinsicht auch

die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB und
die Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis gemäß § 69a StGB

Nach § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB wird die Fahrerlaubnis in der Regel entzogen, wenn der Täter weiß oder wissen kann, dass bei einem Unfall ein Mensch getötet oder nicht nur unerheblich verletzt worden oder an Sachen bedeutender Schaden entstanden ist.

Bei einem Großteil der Fälle geht es somit um die Frage, ob ein bedeutender Schaden entstanden ist. Wann dieser vorliegt, wird von den Gerichten nicht einheitlich beantwortet. Die Grenze dürfte gegenwärtig bei ca. 1.300,00 € liegen.

Eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis wird für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ausgesprochen.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis wird erst mit Rechtskraft des Urteils wirksam. Der Gesetzgeber hat aber in § 111 a StPO dem Gericht die Möglichkeit gegeben, bereits vorläufig dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis zu entziehen. Der zuständige Richter kann bereits vorläufig die Fahrerlaubnis entziehen, wenn dringende Gründe vorhanden sind, dass die Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB entzogen werden wird. In der Praxis beschlagnahmt regelmäßig die Polizei den Führerschein gemäß § 94 StPO und die Staatsanwaltschaft beantragt dann die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis.

Aber selbst wenn die Voraussetzungen des § 69 StGB nicht vorliegen, droht im Falle der Fahrerflucht als Nebenstrafe ein Fahrverbot gem. § 44 StGB. Ein Fahrverbot kann verhängt werden, wenn das Gericht jemanden wegen Fahrerflucht zu einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe verurteilt hat. Das Fahrverbot wird für die Dauer von drei bis sechs Monaten verhängt. Es wird mit der Rechtskraft des Urteils wirksam. Die Frist beginnt dann aber erst, sobald der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen wurde.

Gerade für Personen, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind, können diese Sanktionen existenzbedrohend sein.

Auch wenn man geständig ist, Reue zeigt, kein Schaden am anderen Fahrzeug vorhanden ist und man als Ersttäter in Erscheinung getreten ist?

@verreisterNutzer

Das kann dir nur ein (bzw. dein) Richter beantworten.

Das Fahrverbot wird für die Dauer von drei bis sechs Monaten verhängt.

Ein Fahrverbot gibt es nur für 1,2 oder 3 Monate. Ein Entzug der FE beginnt dagegen dann bei 6 Monaten.

Das gibt erst mal ein Verfahren wegen Unfallflucht und die Strafe kann in diesem kleinen Erstfall auf alle Faelle Fahrverbot und Geldstrafe bedeuten. Du kannst es nur noch mit viel Einsicht und Reue und jugendhafter Situationsueberfoerdung versuchen zu mildern.

Es genuegt nicht, keinen Schaden zu sehen, vielleicht ist ja doch ein Schaden da, der erst spaeter erkannt wird. Man muss ausreichend lange warten, die Polizei holen, versuchen den Besitzer ausfindig zu machen und dann erst kann man einen Zettel hinterlassen und die Polizei davon informieren.

In deinem Fall haettest Du zumindest Deine Mutter sofort informieren muessen (Parkplatz der Arbeitsstelle), die haette sich dann um das Fahrzeug und den Halter kuemmern koennen, das waere wohl noch in Ordnung gewesen und Du haettest los gekonnt.

Kann Deine Mutter nicht jetzt noch den Eigentuemer ausfindig machen und ihr nett mit ihm sprechen, sich entschuldigen, alle moeglichen Kosten begleichen usw, das koennte auch helfen. Haettest Du innerhalb von 24 Stunden deine Unfallflucht selbst angezeigt, waere Dir auch noch nicht so viel passiert, auch Deine Mutter haette sich nach der Info (der Wagen stand ja da wohl noch auf dem Parkplatz) drum kuemmern koennen und muessen, den Besitzer ausfindig zu machen, mindestens eine Nachricht am Auto hinterlassen.

Wie auch immer, ist alles dumm gelaufen jetzt, da musst Du jetzt durch. Ganz so schlimm wird es sicher nicht werden am Ende.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort war quasi mal gleichzusetzen mit Fürherscheinentzug oder hohen Strafen (Punkte, Geldstrafe, Versicherungsstrafe). Nach der letzten Reform erwarten dich 3 Punkte, Geldstrafe und natürlich die Kosten des Schadens sowie ggf. Vertragsstrafe durch den Versicherer. Du hättest dem ganzen übrigens gut aus dem Weg gehen können, wenn du dich selbst angezeigt hättest. Aber so kommst du da nicht mehr raus.

Schlimmstenfalls gibst Du den Lappen für eine Zeit ab - aber das glaube ich nicht. Wenn Dir sowas nochmal passiert, ruf die Polizei an und melde die Angelegenheit. Du kannst denen auch sagen, dass Du jetzt nicht auf den Fahrer warten kannst, weil Du halt zu einem Vorstellungsgespräch musst, Dir aber Deiner Verantwortung durchaus bewußt bist. Dann bist Du auf der sicheren Seite. (Das mit dem Anruf bei der Polizei hättest Du auch noch nach dem Vorstellungsgespräch machen können. Seltsam, dass Deine Mutter sowas nicht weiß!)

Also denkst du wenn ich es gestehe Reue zeige und die Umstände erkläre.. das ich mit einer Geldstrafe davon komme?

@verreisterNutzer

Ich denke, dass Du vermutlich vollkommen ungeschoren davon kommst. Aber was ich nicht verstehe - sowas lernt man doch auch in der Fahrschule!

@ErsterSchnee

Ja natürlich. Ich weis auch nicht was mich geritten hat. Keine Ahnung was in dem Moment in meinem Kopf vorging.

Wenn tatsächlich doch ein Schaden am anderen Auto entstanden ist, werde ich auch ohne jeden zweifel dafür aufkommen. Nur habe ich eben extrem angst meine Fahrerlaubnis zu verlieren.

Ich habe halt jetzt extrem Angst vor den Konsequenzen..

Rechnen mußt Du in jedem Fall

  • mit einer Geldstrafe in Höhe von ca. 1 Netto-Monatsgahlt

  • mit Regreßforderungen Deiner Haftpflichtversicheurng von bis zu 5000,-€ für beglichene Fremdschäden, da Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort eine Obliegenheitspflichtverletzung darstellt

  • mit 7 Punkten

Sofern hier die Fahrerlaubnis entzogen wird - was bei höheren Schäden durchaus denkbar ist - dann gibts zwar keine Punkte, dafür ist die Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate weg und muß danach neu beantragt werden.

Muss ich auch als Ersttäter und wenn kein sichtlicher Schaden am anderen Fahrzeug ist mit einem Verlust des Führerscheins und einer sehr hohen Gelstrafe und 7 Punkten gerechnet werden?

@verreisterNutzer

Es geht nicht darum, was man an Schaden SIEHT, sondern nur darum, was die Reparatur des Schadens kostet.

Und mit einer Geldstrafe mußt Du bei Fahrerflucht auch als Ersttäter rechnen. Mit 7 Punkten auch, das ist die logische Konsequenz einer Straftat im Straßenverkehr (das geht also auch mit 100,-€ Schaden). Wird die Fahrerlaubnis entzogen, gibts automatisch auch keine Punkte.

@skyfly71

Zuerst muss es auch einmal einen Unfallschaden am Fremdfahrzeug gegeben haben.

Und falls es ein Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort war dann gibt es in jedem Fall auch Punkte. Sollte es darüber hinaus zu einem Entzug der FE kommen dann werden diese Punkte erst bei Neuerteilung gelöscht.

@Crack

Zuerst muss es auch einmal einen Unfallschaden am Fremdfahrzeug gegeben haben.

Nein. Auch ohne Schaden ist das Entfernen vom Unfallort strafbar.

@Ratirat

Das ist Fifafalsch. Ein Unfall ist "ein schadenauslösendes Ereignis". Ohne Schaden kein Unfall. Ohne Unfall kein Unfallort. Und ohne Unfallort kein unerlaubtes Entfernen.

@skyfly71

Also bei der Polizei wurden nun "nur" äußerlich ersichtliche Schäden gemeldet. Es soll angeblich die Nebelscheinwerfer kaputt gewesen sein (herunter gehangen haben) und ein Schaden an der Stoßstange. Beides war jedoch als ich vor Ort war absolut nicht zu sehen. Es war ja nichteinmal ein Kratzer zu sehen, da bin ich zu 100% sicher.

Ich denke es wird das Beste sein wenn ich mich mit einem Anwalt darüber unterhalten werde..

@verreisterNutzer

Ein Anwalt wuerde ich sowieso schnellstmoeglich empfehlen. Kann Deine Mutter bezeugen, dass da absolut einwandfreie Scheinwerfer waren? Hat sie ueberhaupt das richtige Auto begutachtet?

Waere natuerlich moeglich, dass da erst spaeter was passiert ist, aber das ist schon verdammt schwer zu beweisen. Irgendjemand muss ja auch was gesehen haben, sonst haette der ja den Halter nicht melden koennen? Das sieht der Anwalt in der Akteneinsicht, die er nehmen wird. Wenn da was nicht ganz sauber ist, dann weiss er am besten, wie die Chancen stehen, denen Betrug nachzuweisen, falls einer vorliegt. Evtl. nach weiteren Zeugen Ausschau halten in der Firma.

Fuer die Zukunft ein Foto im Handschuhfach und fotografieren oder die Polizei holen und informieren oder Zeugen mit nachsehen lassen (fremde Zeugen am besten).

Mein Sohn ist mal mit dem Mofa vorne an einen Lieferwagen gefahren, sie haben keine Polizei geholt und es war nichts zu sehen am Auto. Am Ende hat er einen Kuehlerschaden abgerechnet (ueber 5000 Euro Schaden), der angeblich durch den Aufprall entstanden sein soll (oder war der vielleicht schon vorher da???). Bei so was wittern viele auch eine Chance.