Fahrerflucht auf Privatgrundstück?
Hallo, unser Auto wurde auf dem Hof vor unserem Haus von einer anderen Dame aus dem Haus angefahren. Die Polizei sagt es sei Privatgrundstück und daher sei es keine Fahrerflucht.
Jedoch ist der Hof nicht durch Tor, Schranke oder Pfosten versperrt. Außerdem haben wir einen Besucherparkplatz (gekennzeichnet) und einen Zigaretten-Automat auf dem Hof. Hier fahren also öfter welche rein um sich Zigaretten zu kaufen.
Jedoch ist ein Schild vorhanden mit Aufschrift "Privatgrundstück".
Ist das denn nun Fahrerflucht oder nicht? Polizei sagt nein, bekannte sagen ja!
3 Antworten
M.E. ist es durchaus eine Unfallflucht. Euer Hof ist wie du offenbar richtig erkannt hast, öffentlicher Verkehrsraum. Er wird sogar mit stillschweigendem Einverständnis von Nutzern des Zigarettenautomaten benutzt. Ein klares Indiz für öffentlichen Verkehrsraum. Warum die Beamten keine Anzeige aufgenommen haben erschließt sich mir nicht.
Das Schild "Privatgrundstück" hat keinerlei rechtliche Bewandnis.
Mein Tipp: mache einige Fotos von eurem Hof, auch über die ,Anbindung an den tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum sowie der Fahrzeugschäden, und erstatte dann schriftlich unmittelbar bei der StA Strafanzeige. Benenne auch die Zeugen. Weise darauf hin, dass jedermann den Hof zum Zigarettenkauf als Verkehrsraum benutzt.
Das mit der Staatsanwaltschaft ist eine gute Idee! Danke :)
Aufgrund deiner Beschreibung komme ich zu dem Ergebnis: tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum! (da nützt auch das Schild "Privatgrund" nichts)
Öffentlich ist der Straßenverkehr, wenn der Verkehrsraum, in dem sich die Vorgänge abspielen, entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder wenigstens allgemein bestimmte Gruppen von Personen wenn auch nur vorübergehend zur Benutzung zugelassen ist. Vereinfacht heißt das: Öffentlicher Verkehr liegt vor, wenn der Verkehrsraum für jedermann nutzbar ist bzw. wenn er von einem zufälligenPersonenkreis genutzt werden kann.
Wenn dieser Hof durch jedermann durch allgemeine Einfahrt zu erreichen ist, handelt es sich um öffentlichen Verkehr.
Wenn eine individuelle Zugangsberechtigung erforderlich ist, um auf das Hofgelände zu gelangen, liegt kein öffentlicher Verkehr vor.
Die Polizei hat hier m.E. falsch beurteilt.
Es ist doch egal, ob Flucht oder nicht. Dir geht es doch wohl um die Schadensregulierung und die ist unabhängig vom öffentlichen Verkehrsraum.
Ja, aber nur im öffentlichen Verkehrsraum. Auf Privatgrund ist es lediglich eine fahrlässige Sachbeschädigung und keiner ist gezwungen, sich finanziell ans Messer zu liefern
Klar steht im Vordergrund die Schadensregulierung. Nur hätte die Polizei direkt eine Anzeige aufgenommen hätte ich keine 2 Wochen warten müssen bis sich endlich ein Zeuge meldet. So musste ich die Arbeit der Beamten machen. Abgesehen davon ist Fahrerflucht eine Straftat!!