Fahren ohne KAT dafür mehr Steuern?

6 Antworten

Hallo Chris,

NEIN, damit wärst du NICHT legal unterwegs.

Die Steuer ist das eine - die StVZO ist das andere.

Leichtkrafträder (125er) zahlen überhaupt keine Steuer.

"Echte Motorräder" zahlen egal welche Abgasnorm sie erfüllen immer dieselbe Steuer abhängig vom Hubraum.

Von daher ist dein Vorhaben schon das erste Mal "geplatzt".

Außerdem MUSS das Motorrad die "entsprechende" Abgasnorm erfüllen. Erfüllt es diese nicht, erlischt die Betriebserlaubnis des Motorrads.

Und wenn du nicht "erwischt" wirst, bekommst du spätestens bei der Hauptuntersuchung Probleme.

Und somit ist dein Vorhaben zum zweiten Mal geplatzt.

Im Übrigen ein sinnloses Vorhaben ohne positive Auswirkungen in jeglicher Hinsicht! Was versprichst du dir davon?

Versprichst du dir davon mehr Leistung?

Wenn überhaupt dann ein paar PS-chen ohne echte Leistungssteigerung und dann müsstest du mit dem A2 sogar noch aufpassen, dass du nicht eventuell mit Fahren ohne Fahrerlaubnis sogar eine Straftat begehst.

Viele Grüße

Michael

Problem ist das meine 690 SMCr ne Kompellanlage drauf hat die zwar ne E Nummer hat, allerdings keinen KAT enthält und man diesen auch nicht nachrüsten kann. Danke für deine Antwort.

@ChrisBeta125

Dann "stimmt" was mit deiner Komplettanlage nicht und dann nutzt dir auch das E-Prüfzeichen nichts.

Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen !!!

Gruß Michael

Eine Abgas klasse kann nicht verschlechtert werden also Euro 2-6 auf Euro 1 oder schlechter .

Der Ausbau des Kats ist eine Steuerstraftat die Gerichte hohe Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf – in besonders schweren Fällen bis zu zehn – Jahren verhängen.

Über den Ausbau des Katalysators soll der Luftwiderstand im Abgaskreislauf verringert werden.

Die Kolben des Motors müssen dann nicht mehr so viel Arbeit leisten, um die Verbrennungsgase zum Auspuff abzuleiten.

Die Leistung des Motors soll sich so verbessern.

Doch die Ausbeute der Leistungssteigerung ist nur relativ gering und angesichts der drohenden Sanktionen im Falle der Entdeckung in der Regel nicht sinnvoll.Es ist gesetzlich untersagt, den Katalysator auszubauen.

Neben dem Verlust der Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug und der Nutzungsuntersagung kann Ihnen auch das Finanzamt zu Leibe rücken.

Ein Steuerverfahren ist in derlei Fällen häufige Konsequenz.

Der Grund liegt darin, als Ihr Fahrzeug durch die Manipulationen nicht mehr der angegebenen Schadstoffklasse entspricht, die bei der Kfz-Steuerberechnung zugrundegelegt war.

Dadurch ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung (AO) gegeben: Sie haben eine geringere Kfz-Steuer abgeführt, als aufgrund der veränderten Schadstoffklasse Ihres getunten Autos anzusetzen gewesen wäre.

Für eine entsprechende Steuerstraftat können die Gerichte hohe Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf – in besonders schweren Fällen bis zu zehn – Jahren verhängen.

Freiheitsstrafe??? Hätte ich nicht gedacht. Fahren allerdings 20% aller Motorräder ohne KAT hab aber noch nix gehört das man davon in Knast wandert

Was ist denn bei der Anlage an Papierkram dabei die du montiert hast?

Es gibt diverse ältere (!) Motorräder, bei denen mit oder ohne Kat dank Papierkram keine Rolle spielt.

Wenn die Komplettanlage ohne Kat zugelassen wurde (E-homologiert) und die dann zugrundegelegten Werte passen -> alles in Butter.

Das kommt darauf an.

Bei Motorrädern mit Kat, darf dieser nicht entfernt werden, wenn er ein separates Bauteil der Abgasanlage ist. Ist der Kat mit Endschalldämper eine Kombination, darf er nur entfallen, wenn das Krad kein EURO4 Fahrzeug ist.

Ein Problem wirst Du spätestens beim TÜV bekommen. Der misst nämlich auch im Rahmen der Hauptuntersuchung die Abgaswerte (auch bei Krafträdern). Stimmen die gemessenen Werte nicht überein mit denen, die das Zweirad schaffen müsste, hast (oder bekommst) Du ein Problem. Dann bekommst Du nämlich keine Plakette.