Fahren ohne Führerschein. Welche Konsequenzen?

6 Antworten

Da muss man begrifflich unterscheiden:

Fahren ohne Führerschein ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit und kostet 15 Euro. Ich habe z.B. meinen Lappen verloren und muss lediglich einen neuen beantragen. Werde ich jetzt angehalten, zahle ich maximal 15 Euro und gut ist.

Du besitzt aber keine Fahrerlaubnis und würdest eine Straftat begehen, auf die Gefängnis bis zu einem Jahr oder Geldstrafe steht. Ferner würde man dich eine zeitlang keinen FS machen lassen.

https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html


Fahren ohne Fahrerlaubnis: mögliche Strafen im Überblick

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird auch bestraft, wer als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt worden ist. § 94 der Strafprozessordnung besagt, dass a) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen sind und b) Gegenstände, die sich im Gewahrsam einer Person befinden und nicht freiwillig herausgegeben werden, beschlagnahmt werden.

Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird auch bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt worden ist.

Zusätzlich zur Freiheits- oder Geldstrafe kann auch das Fahrzeug des Täters eingezogen werden, wenn er ohne Fahrerlaubnis fährt oder als Halter das Fahren ohne Fahrerlaubnis zugelassen hat. Gleiches gilt auch dann, wenn gegen den Täter eine Fahrsperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB angeordnet war oder er als Halter angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand mit Fahrsperre das Fahrzeug führt.

Fahrzeugeinzug droht auch Tätern, die innerhalb der letzten drei Jahre vor der Tat schon einmal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder Fahrverbots verurteilt worden sind. Gleiches gilt für Täter, die schon einmal als Fahrzeughalter wegen der Anordnung oder Zulassung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden sind.

Übrigens Fahrerlaubnisentzug droht auch generell bei Ungeeignetheit oder Nicht-Befähigung des Fahrers. Gemeint sind damit körperliche und geistige Dispositionen, wie z.B. mangelnde Seefähigkeit oder Epilepsie aber auch der Charakter eines Menschen. Wer wiederholt gegen Verkehrsvorschriften oder Strafgesetze verstößt, ist laut Gesetz ebenfalls ungeeignet, ein Fahrzeug zu führen.

http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/fahranfaenger/fahren-ohne-fahrerlaubnis/index.php

Hallo xxEqUeStRiAnxx ,

wenn Dich die Polizei mit der 125´er anhalten würde, würde auf Dich ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage zukommen:

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 § 21 Straßenverkehrsgesetz  - Fahren ohne Fahrerlaubnis, Einziehung des Kfz.) 

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder 
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist. 

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Im Falle einer Verurteilung Du aber nicht mit der im § 21 StVG angegebenen Geld.- oder Freiheitstrafe rechnen, sondern für Dich gilt was die Strafe angeht folgendes Gesetz

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 § 5 Jugendgerichtsgesetz  - Die Folgen der Jugendstraftat

(1) Aus Anlaß der Straftat eines Jugendlichen können Erziehungsmaßregeln angeordnet werden. 

(2) Die Straftat eines Jugendlichen wird mit Zuchtmitteln oder mit Jugendstrafe geahndet, wenn Erziehungsmaßregeln nicht ausreichen. 

(3) Von Zuchtmitteln und Jugendstrafe wird abgesehen, wenn die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt die Ahndung durch den Richter entbehrlich macht.

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Bedeutet im Klartext, Du wirst vermutlich nur ein paar Sozialstunden bekommen und das wars.

Eine Führerscheinsperre wäre zwar gem. § 69 und § 69a möglich, wird bei Ersttätern in der Regel aber nicht verhängt.

Allerdings schreibst Du:

Ich bin gerade dabei BF17 und A1 zumachen

Würde gegen Dich ein Strafverfahren nach der oben genannten Rechtsgrundlage eingeleitet, würde die Polizei die Fahrerlaubnisbehörde über die Einleitung einer Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges melden.

Dieses hat zur Folge, dass Du nicht mehr zur Fahrprüfung zugelassen wirst, solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist. Abgeschlossen ist das Verfahren erst, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat oder Du rechtskräftig verurteilt worden bist und das kann schon mal bis zu einem Jahr und in Ausnahmefällen auch länger dauern.

Den Halter des Fahrzeuges kann die Sache teurer zu stehen kommen, denn als Halter des Fahrzeuges (der ja nun einmal meist Volljährig ist) kann eine Geld.- und sogar eine Freiheitsstrafe erwarten.

Schöne Grüße
TheGrow

Eine gute und ausführliche und vor allem korrekte Antwort, der nichts hinzuzufügen ist

@FrankieHH

So kennen wir das von TheGrow

Hallo,

das "einzige Problem", ist aber das größte Problem.

Wenn du fährst, und erwischt wirst, Fahren ohne FE, und den "neuen" kannst du erstmal vergessen.

Somit, Anzeige und Sperre.

Gruß

Ich würde in 2 Jahren 1 Mal angehalten als ich noch Roller gefahren bin, und da sagt man das die Dinger so oft angehalten werden, der fährt 70.
Also ich denke wenn du das 1 Mal machst und passiv fährst dann passiert dir nichts aber wenn daraus Routine wird, denk daran irgendwann kommen Sie sicher aus irgendeiner Ecke raus !