Fahren ohne Führerschein in Österreich

4 Antworten

Die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen nationalen oder Internationalen Führerschein nach Artikel 77 und Anlage E des IntAbk, Artikel 24 un Anlage 10 des Genfer Abkommens oder nach Artikel 41 und Anhang 7 WÜ i.V.m. dem zugrunde liegenden nationalen Führerschein nachzuweisen.

Diese materiell-rechtliche Voraussetzung verlangt vom Fahrerlaubnisinhaber, dass er sein Recht, ein Kfz führen zu dürfen, beweisen muß. Durch diese Regelung entfällt für die Behörden die Nachweispflicht, dass der Betroffene nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis ist.

Kannst du also durch Nichtführen des Führerscheins nicht nachweisen, dass du im Besitz einer ausreichenden Fahrerlaubnis bist, so geht man von Fahren ohne Fahrerlaubnis aus.

Das Strafmaß ergibt sich aus dem österreichischen Führerscheingesetz (FSG). Die Weiterfahrt wird untersagt, die Beschlagnahme deines Kfz wäre möglich.

Es gibt also einen Unterschied ob nun ein Österreicher oder ein Nicht- Österreicher in Österreich ohne Führerschein angetroffen wird. Sehr oft lässt sich im Ausland nicht überprüfen, ob die kontrollierte Person einen Führerschein hat. Innerhalb Österreich ist das natürlich leicht möglich und deshalb zahlt z.B. ein Deutscher, der in Deutschland ohne Führerschein angetroffen wird nur 10.- EURO. Ein Ausländer, der nicht in Deutschland wohnt und einen außerdeutschen Führerschein besitzt fährt dann aber ohne Führerschein/Fahrerlaubnis (Anzeigenfertigung, Erhebung einer Sicherheitsleistung, Untersagung der Weiterfahrt).

Ist im Umkehrfall genauso. 

Das könnte sich erst dann ändern, wenn das europäische Führerscheinsystem komplett eingeführt wird. Dann wären Führerscheinabfragen auch im EU- Ausland ganz leicht möglich.

System heißt EUCARIS und ist eine Datenbank der Führerscheinlizenzen.

§ 23 Abs. 6 FSG regelt das Mitführen von Führerscheinen, die nicht in Österreich ausgestellt wurden.

@siggibayr

So jetzt habe ich auch noch die Zwangsmaßnahmen gefunden:

§ 38 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 FSG

Hast du dir keinen vorläufigen FS geholt? Ich würde das nicht riskieren an deiner Stelle.

Welche Strafe Dir dann blüht, weiß ich nicht. Aber ich weiß, dass Du zur Zeit nicht fahren darfst - weder in Deutschland noch in Österreich. Hier ein Link dazu

http://www.focus.de/auto/news/fahren-ohne-fuehrerschein-unklare-rechtslage-im-ausland_aid_834450.html

Ich würde das nicht riskieren - Du musst ja schließlich über einen Grenzübergang. Risikoreicher geht ja wohl nicht, da wollen sie oft die Papiere sehen. lg Lilo

Fahren ohne Führerschein ist in Deutschland erlaubt! Das Nichtmitführen kann aber mit 10.- EURO geahndet werden (TB_Nr. 204100).

Dein Link verweist auf einen Artikel der sich auf den Entzug der Fahrerlaubnis und Abgabe des Führerschein bezieht. Er passt also gar nicht zum Sachverhalt.

Der Fragesteller schreibt, er sei im Besitz der Fahrerlaubnis, habe lediglich seinen Führerschein verloren/verlegt bzw. er ist zur Zeit nicht auffindbar.

Ich bin aus Österreich und mir ist das mal passiert. Ich musste damal 35 € zahlen, quasi für den Aufwand den sie hatten zum nachschaun ob ich überhaupt eine Fahrerlaubnis habe.

Ich glaube aber der Betrag kann schwanken - 20€ aufwärts (hab Bekannte denen das auch schon passiert ist)