Fahren ohne Führerschein in Notfällen erlaubt?
Nehmen wir jetzt an ich lebe am Land (was ich tue^^) und der nächst Nachbar ist 2-3km entfernt (was bei mir jetzt nicht der Fall ist aber bei uns gibt es solche Häuser). Es ist Stromausfall (bei uns ist alle 2 Jahre mal der Strom wegen Wartungsarbeiten für einen halben Tag weg) und das Handy streikt. Eine Person in meiner Familie hätte jetzt an diesem speziellen Tag einen Herzinfarkt oder hat sich Lebensgefährlich verletzt. Dank Stromausfall und kaputten Handy kann ich keine Rettung rufen und es ist niemand mit Führerschein zu hause. Wäre es mir jetzt erlaubt die Verletzte Person oder alleine ohne Führerschein zumindest zum nächsten Nachbar zu fahren um Hilfe zu rufen?
5 Antworten
Ja klar. Das nennt sich "rechtferigender Notstand" und ist fest im deutschen Strafesetzbuch verankert. http://dejure.org/gesetze/StGB/34.html
Auch Danke :-)
Das Problem dabei ist, das ein Richter bei so etwas in der Regel zu entscheiden hat ob du dich darauf berufen konntest.
ja, frag mich jetzt nicht, wie das Gesetzt genau lautet, aber in einem Notfall darfst du das. Aber nur soweit, wie du sonst niemanden gefährdest. Aber würde dir dann doch raten, zu versuchen einen Krankenwagen zu rufen. Vielleicht schwingst du dich einfach mal aufs Fahrrad und fährst zu den nächsten Nachbarn, von wo du dann anrufen kannst. Bzw., wenn die Wohnsitituation so ist, solltet ihr eigentlich immer auch ein Handy griffbereit haben.
Sinn ist einfach, daß dann sofort fachlich Kundiges medizinisches Personal erst einmal vor Ort ist und sich um den Notfall kümmern kann. und die auch automatisch wissen, in welches Krankenhaus die ihn am besten bringen, also welches Aufnahemkapazität hat, was am besten dafür geeignet ist. Und natürlich auch alles entsprechend vorbereitet wird, weil die ja wissen, daß der Rettungswagen jeden Moment eintrifft.
Sicher darfst du ohne Führerschein Auto fahren,musst aber mit einem Verwarngeld rechnen,da du den Führerschein immer bei Dir führen solltest,anders sieht es aus ohne Fahrerlaubniss,da muss schon ein schwerwiegender Grund vorliegen ein Kfz zu bewegen um nicht wegen Fahren ohen Fahrerlaubniss strafrechtlich belangt zu werden,das ist dann der sogenannte rechtfertigende Notstand,aber da muss schon viel passieren damit dir das einer abkauft
Die Antworten sind nur zum Teil richtig und vermischen da einiges :-) Fahren ohne Führerschein ist ja KEIN strafbares Verhalten sondern lediglich verwaltungsstrafrechltich zu ahnden (Ordnungswidrigkeit heißt das glaub ich in Deutschland) Schon von daher kommt §34 StGB überhaupt nicht in Betracht! (Was anderes wäre wenn du einen Unfall baust, etwa mit Personenschaden, weil dann natürlich diesbezüglich Strafbarkeit bestehen würde.) Aber auch das Verwaltungsrecht kennt ein absehen von Strafe wenn das Verschulden "gering" ist, die Tat nur unbedeutende Folgen hatte und ein sorgfältiger, mit den rechtlichen Werten verbundener Bürger in der gleichen Situation ebenfalls so gehandelt hätte.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ( im Volksmund ohne Führerschein ) ist eine Straftat
Generell ist es nicht erlaubt. Allerdings würde jeder Richter in diesem Fall für Dich sprechen und Dir diese Fahrt "verzeihen".
Obwohl es viele gleiche Antworten gibt hab ich dich jetzt mal genommen ;-)
Danke